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Besichtigung für Nachmieter bei bewohnter Wohnung

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.05.2013, 19:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 1
Frage Besichtigung für Nachmieter bei bewohnter Wohnung

Hallo!
Wir haben unsere Wohnung zum 31.08.13 gekündigt! Nun möchte der Vermieter mit potenziellen Interessenten kommen.
Als wir diese Wohnung besichtigt haben, gab es einen mehr oder weniger offenen Temrin nach telefonischer Rücksprache, diese Wohnung war aber leer.
Wir werden definitv nicht früher ausziehen und nun habe ich Angst, dass es wieder einen ähnlichen Besichtigungstermin gibt wie oben beschrieben. Wie sieht die rechtliche Seite aus? Ich möchte nur ungern viele fremde Leute durch meine noch bewohnte Wohnung laufen sehen. Mir graut so richtig davor!
Der Vermieter will schon Anfang Juli kommen, wir sind aber erst ab dem 20.Juli wieder aus dem Urlaub zurück....gibt das Probleme...rechtlich gesehen?
Vielen Dank im voraus!!



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  #2  
Alt 29.05.2013, 08:01
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Besichtigung für Nachmieter bei bewohnter Wohnung

Hallo,

natürlich sind Sie verpflichtet dem Vermieter und potentiellen Nachmietern die Möglichkeit zu geben die Wohnung zu besichtigen. Dennoch sollte daraus kein Laufhaus entstehen.

Sprechen Sie mit dem Vermieter ab, dass er versucht die Besichtigungstermine mit den Nachmietern zu bündeln, damit Sie nicht (übertrieben) jeden Tag Laufkundschaft haben, sondern nur einmal alle 7 oder 14 Tage, je nach Absprache.

Für die Zeit Ihres Urlaubs, darf der Vermieter keine Termine machen. Sollte er dennoch Ihre Wohnung betreten, handelt es sich schlichtweg um Hausfriedensbruch!


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Stichworte
besichtigung, hausfriedensbruch, kündigung, nachmieter


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