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Was darf der Vermieter?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 06.11.2012, 20:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2012
Beiträge: 1
Beitrag Was darf der Vermieter?

Wir geraten seit einem Streit immer wieder mit unserem Vermieter in die Haare.
Ständig hat er etwas zu meckern.
Er war wohl ohne Ankündigung mit einer Leiter bei uns auf dem Balkon, angeblich um Schönheitsreparaturen auszuführen. Das war vor ca. einem halben Jahr. Seit dieser Zeit steht diese Leiter am Balkon. Wunderbar für ungebetene
Gäste. Unserer mdl. Aufforderung die Leiter zu entfernen, kommt er nicht nach.
Frage: Darf er das? Gehört ein Balkon nicht zu einer gemieteten Wohnung?



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  #2  
Alt 08.11.2012, 07:43
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Was darf der Vermieter?

Man könnte dem Vermieter mitteilen, dass man die "Leiter am Balkon" als Sicherheitsrisiko der Hausratversicherung gemeldet hat.
Bei einem Einbruch-Diebstahl über den Balkon würde der Vermieter haften müssen.

Dann könnte man noch den § 535 BGB zur in die Argumentation einfließen lassen.
§ 535 BGB Inhalt und Hauptpföichten des Mietvertrags

Zitat:
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Die Leiter gehört nicht zum Mietobjekt und ist daher zu entfernen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.11.2012, 09:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Was darf der Vermieter?

Wenn die Leiter nicht zu groß und schwer ist, was spricht dagegen sie selbst zu entfernen?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.11.2012, 09:32
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Was darf der Vermieter?

Zitat:
Zitat von anitari Beitrag anzeigen
Wenn die Leiter nicht zu groß und schwer ist, was spricht dagegen sie selbst zu entfernen?
Räumen Sie immer Sachen weg, die Ihnen nicht gehören?
Was wäre denn, wenn Sie mit der fremden Leiter einen Schaden produzieren?
Mit Zitat antworten
Antwort

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