Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Darf Vermieter ohne vorherige Ankündigung in die Wohnung

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.07.2013, 08:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.07.2013
Beiträge: 1
Standard Darf Vermieter ohne vorherige Ankündigung in die Wohnung

Folgendes ist gestern 02.07.2013 geschehen:

Der Vermieter hatte uns, nach seinem vergeblichen Besuch, einen Brief in den Briefkasten gesteckt mit dem sinngemäßen Wortlaut:

***Heute war der Kundendienst da um den TV Anschluss eines Nachbarn zu überprüfen. Dazu muss der Techniker auf ihren Dachboden, weil die Sat-Anlage dort ist. Ich forderte durch anhaltendes klopfen u rufen Einlass (Anmerkung: da wir unterwegs waren konnten wir niemanden die Türe öffnen) doch es wurde uns nicht geöffnet obwohl Sie da waren. Laut §14 des Mietvertrages sind sie verpflichtet Reparaturarbeiten zu dulden. Der Techniker hat einen Zettel an der Türe hinterlassen das er morgen wiederkommt. Sollten sie ihn wieder nicht rein lassen, müssen sie für die entstandenen Unkosten aufkommen.***

Wir wohnen im Dachgeschoss zu dem ein Dachboden gehört den wir uneingeschränkt nutzen dürfen. Nur vom Dachboden u unserem Balkon aus gelangt man an die Sat-Schüssel.

Meine Frage nun:

Darf der Vermieter *OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG* den Zutritt zur Wohnung, mit einem Fernsehtechniker, verlangen, um nach der Sat-Schüssel zu schauen?


Liebe Grüße
rosa



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 03.07.2013, 09:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Darf Vermieter ohne vorherige Ankündigung in die Wohnung

Zitat:
Darf der Vermieter *OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG* den Zutritt zur Wohnung, mit einem Fernsehtechniker, verlangen, um nach der Sat-Schüssel zu schauen?
Wo ist das Problem? Wenn Sie in der Wohnung gewesen wären, wäre es Ihre Pflicht gewesen, dem Kundendienst den Zugang zur SAT-Antenne zu gewähren. Da Sie nicht anwesend waren, hat sich das ja erledigt.

Den nächsten Termin sollten Sie mit Ihrem Vermieter absprechen und sicher stellen, dass der Techniker seinen Job machen kann.

Ich habe aber eher das Gefühl, dass hier andere Dinge mitspielen und das Verhältnis Mieter Vermieter sehr stark gestört ist.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Stichworte
balkon, dachboden, fernsehen, reparatur, satellitenanlage

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen? claudia_k Rechte und Pflichten 4 17.07.2012 09:54
Was darf ein Vermieter verlangen? (ohne Mietvertrag) vitopetre Mietrecht allgemein 3 08.09.2011 17:00
Darf ein Vermieter ohne mein Wissen etwas reparieren und mir die Rechnung schicken? user0815 Reparaturen und Modernisierung 5 04.08.2010 12:45
Vermieter geht einfach ohne Erlaubnis in Wohnung! d.stadler1990 Kündigung 1 30.08.2009 20:32
Wie oft darf Vermieter Wohnung besichtigen? hasi-matzi Mietrecht allgemein 2 01.07.2009 16:27


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Rechte und Pflichten
Darf Vermieter ohne vorherige Ankündigung in die Wohnung