Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Einbruch - Wer zahlt den Schaden?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.11.2009, 13:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 9
Standard Einbruch - Wer zahlt den Schaden?

Hallo an alle,

vor 1 Woche wurde bei mir in meiner Mietswohung eingebrochen. Abends um acht, die Einbrecher kamen durch die Terrassentür, diese ist null gegen Einbruch gesichert. Éine einfache Kunststoffterrassentür, die die Einbrecher mit dem Brecheisen aufgemacht haben. Die Täter sind weg, von denen fehlt jede Spur. Die Bearbeitung dauert laut Polizei 5-6 Monate!!
Nun schließt die Terrassentür nimmer richtig, jeder kann sogesehen hereinkommen. Die Vermieterin weigert sich, die Reparatur der Terrassentüre zu zahlen. Sie sagt, ich solle es über meine Hausrat melden! Ich habe aber erstens keine Hausratversicherung, und zweitens bin ich der Meinung, die bezahlt dann MEINEN "HAUSRAT", und nicht den Schaden, der an ihrem Eigentum, ihrem Gebäude entstand. Sie behauptet, ihre Gebäudeversicherung bezahlt das nicht, das wäre nicht ihre Schuld, ich solle das bezahlen.
Ich habe im Net einige Urteile gelesen, die sagen dass der Vermieter das "in der Regel" zahlen muss! Kann mir jemand hier einen Hinweis geben, auf was ich sie rechtlich hinweisen kann, dass sie die Türe bezahlen muss?

Vielen lieben Dank an alle die mir helfen!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 02.11.2009, 22:08
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Einbruch - Wer zahlt den Schaden?

Hallo Sayla,

meines Wissens nach ist für solche Schäden generell der Vermieter verantwortlich. Zum einen wird ein solcher Schaden nach meiner Kenntnis durch die Wohngebäude-Haftpflicht abgesichert, zum anderen ist es auch nicht die Schuld des Mieters!

Somit sollte sich der Vermieter schnellstmöglich bemühen den Mangel zu beseitigen! Am besten schriftlich nochmal darauf hinweisen. Ggf. auch mit einer Kündigung drohen, wenn der Schaden nicht beseitigt wird und wie ich gelesen habe, scheint eine Kündigung durch Ihre Seite ggf. sowieso auszustehen ...



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Fristlose Kündigung nach Einbruch sayla2002 Kündigung 1 02.11.2009 22:28


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:37 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Rechte und Pflichten
Einbruch - Wer zahlt den Schaden?