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Einen Monat früher ausgezogen - Anspruch auf geminderte Mietzahlung?
Hallo!
Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 31.10.12 gekündigt. Da ich aber schneller als gedacht eine neue Wohnung gefunden habe, bin ich schon zum 30.09.12 ausgezogen. Also einen Monat früher als vereinbart. Dies habe ich der Vermieterin auch mitgeteilt und die Wohnungsübergabe hat am 06.10.12 stattgefunden. Sie wollte dann Renovierungsarbeiten durchführen etc. Ist es rechtens, dass sie nun von mir die Miete für den kompletten Monat fordert, obwohl sie einen Nutzen hat und so eher neue Mieter in die Wohnung einziehen können? Leider haben wir auch kein Übergabeprotokoll etc. gemacht, sondern alles nur mündlich abgeklärt. Ich würde mich sehr über eine helfende Antwort freuen. Vielen Dank |
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#2
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AW: Einen Monat früher ausgezogen - Anspruch auf geminderte Mietzahlung?
Wenn Sie nicht mehr getan haben, als den früheren Auszug der Vermieterin mitzuteilen, dann bleibt es bei der Mietzahlung bis Ende 10.
Hier fehlt eine klare Vereinbarung, wie nach dem 06.10. verfahren werden soll: - entweder die Vermieterin nimmt die Wohnung nach geltendem Recht am 06.10. zurück oder - der Mieter gestattet der Vermieterin das Betreten der Wohnung zum Zweck der Renovierung Mündliche Absprachen haben den Nachteil, dass möglicherweise dann eine Partei plötzlich an Gedächtnisschwund leidet! |
#3
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AW: Einen Monat früher ausgezogen - Anspruch auf geminderte Mietzahlung?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir ist nur nicht ganz klar, was das bedeutet. Die Vermieterin nimmt die Wohnung nach geltendem Recht zurück ab dem 6.10.. Müsste ich nur bis zu diesem Zeitpunkt Miete zahlen? Welche Rechte habe ich, wenn ich die Wohnung zwecks Renovierung überlasse? Muss ich dennoch den kompletten Monat zahlen? Vorausgesetzt niemand hat Gedächtnisschwund!? |
#4
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AW: Einen Monat früher ausgezogen - Anspruch auf geminderte Mietzahlung?
Zitat:
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Stichworte |
auszug, miete, mietminderung |
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