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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Hallo,
ich bin neu hier, männlich und 60 Jahre alt und hoffe auf Hilfestellung durch nette User! ![]() Meine Probleme: Seit zwei Wochen bewohne ich (m)eine neue Wohnung in einem Mietshaus in Sachsen, die einem Privatmenschen gehört. Es gibt hier im Haus 10 Wohnungen. In meiner Wohung gibt es in der Küche keinen Stromanschluss für einen E-Herd. Statt dessen gibt es eine deaktivierte Gasleitung für einen Gasherd. Weil mir Gas zum Kochen ganz lieb ist, fragte ich bei der Besichtigung vor 6 Wochen, ob denn die Gasleitung wieder aktiviert werden könne (statt der Installation einer E-Leitung für einen E-Herd). Der Vermieter meinte, dies wäre kein Problem, wenn ich einzöge würde ein Installateur und jemand von den Stadtwerken die Gasleitung auf Dichtigkeit überprüfen, einen Gaszähler anschließen. Wie schon geschrieben, Gasrohre sind vorhanden, ebenso die Anschlussstelle für eine Gaszähler. Bei der Besichtigung und im Übergabeprotokoll ist festgehalten, dass diese Gasleitung baldigst reaktiviert wird. Nun wohne ich schon seit zwei Wochen in der Wohung, aber das Thema Gasleitung scheint mein Vermieter vergessen zu haben. Jedenfalls sagt er mir am Telefon immer zu, sich bald um einen Gas-Installateur zu kümmern. Und das war es schon. Meine Alternativen sind also: Kochen mit Gasflasche (Gefahr im Mehrfamilienhaus) Kochen mit kleinen E-Herd (max. zwei leistungsschwache Platten zu je 800 W) Und dann gibt es noch ein weiteres Problem: Im Übergabeprotokoll ist die Nutzung einer Bodenkammer und eines Kellers zugesichert. Beides ist ebenfalls bisher nicht zugewiesen, bzw. nicht nutzbar. Aus diesem Grunde stehen meine Fahrräder, meine Winterräder fürs Auto und diverse Kisten im Treppenhaus. Übrigens habe ich eine junge Frau als Nachbarin, die zum ähnlichen Termin eine Wohung hier bezog. Auch sie hat keinen Keller übergeben bekommen (trotz Zusicherung). Und sie hat keinen Gasanschluss (also keine Rohre) sondern einen E-Herd-Anschluss, der lt. Bestimmungen in Deutschland so nicht zulässig ist (nur eine Phase mit 16Ampere abgesichert), um einen Herd mit Backofen und 5 kW Leistung zu betreiben. Was schlagt Ihr mir vor, was könnte ich tun? Wer muss denn eigentlich die Installation (Inbetriebnahme) der Gasleitung bezahlen? Oder im Falle meiner Nachbarin die Ertüchtigung der E-Installtion auf drei Phasen? Vielen Dank! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Artoo (14.07.2016 um 12:06 Uhr) |
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#2
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Der Vermieter ist für die Gasleitung und für den Kraftstromanschluss zuständig. Setzen Sie dem Vermieter eine Frist von 14 Tagen nach Datum (z.B. 01.08.2016) und schicken den Brief als Einwurfeinschreiben.
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Stichworte |
backofen, gasleitung, gaszähler, herd, keller, stromanschluss, übergabeprotokoll |
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