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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Guten Abend zusammen,
wir besitzen ein teures Fahrrad und möchten dies nicht im Fahrradkeller sondern in unserem eigenen gemieteten Keller unterbringen. In der Hausordnung steht nichts zu diesem Thema. Dies möchte man uns seitens der Eigentümergemeinschaft (nicht des Vermieters) untersagen. Wie ist die Rechtslage, kann uns jemand dazu etwas sagen? |
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#2
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Als Mieter einer Eigentumswohnung (richtig getippt?) sind die Wünsche und Vorschriften der Eigentümergemeinschaft für Sie nicht bindend. So lange Sie keinen Kraftstoff in offenen Behältern, oder Sprengstoff im Keller lagern, geht das die Eigentümer einen feuchten Dreck an.
Selbst wenn Sie das teure Fahrrad in die Wohnung tragen, haben die den Mund zu halten. |
#3
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danke für Ihre schnelle Antwort,
ja wir sind Mieter einer sonst überwiegend von Eigentümern bewohnten Wohnanlage. Im Mietvertrag wird der Fahrradkeller nicht erwähnt obgleich er den Worten unseres Vermieters uns wohl zur Verfügung steht. Es soll eine Eigentümerversammlung einberufen werden um evtl. die Hausordnung zu ändern bzw. "um uns anderweitig bei zu kommen". |
#4
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Keine Bange, auch eine Eigentümerversammlung kann Ihnen nicht vorschreiben, was Sie in Ihrem Keller unterbringen. Genau so wenig kann das Ihr Vermieter von Ihnen verlangen.
Übrigens! Eine Eigentümerversammlung kann und darf das Miteinander der Eigentümer neu regeln und bestimmen. Sie kann aber keine Hausordnung ändern, das wäre ein Eingriff in den Mietvertrag und das ginge nur, wenn Sie der Änderung durch Unterschrift zustimmen. |
#5
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nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten,
bei Gelegenheit werden wir berichten was daraus geworden ist. mit freundlichen Grüssen |
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