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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Fahrradverbot in der Wohnung ohne Fahrradkeller?
Mein Vermieter hat mich dabei "erwischt", wie ich mein teures Rad in meine Wohnung im 3. Geschoss getragen habe und es dort abstellen wollte. Er wies mich auf die Hausordnung hin, die lt. Mietvertrag besagt:
"Fahrräder dürfen nicht in Fluren abgestellt werden oder an die Hauswand gelehnt werden und auf Hof- und andere Grundstücksflächen nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters. Fahrräder sind über Treppen oder Flure zu tragen." Im Flur selbst hängt folgender Hinweis (Quelle Hausordnung von DMB): "Fahrräder: Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur im Fahrradkeller gestattet, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde." Ich habe kein Kellerabteil und somit keinen Zugang zum Keller, zwar steht draußen vor der Tür ein einfacher Fahrradständer, der befindet sich aber auf der öffentlich zugänglichen Straßenseite des Hauses. Bezieht sich der Hinweis im Flur darauf, dass das "Abstellen von Fahrrädern grundsätzlich nur im Fahrradkeller" gestattet ist, oder darauf, dass das "Abstellen [...] grundsätzlich nur im Fahrradkeller gestattet ist, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde? Vielen Dank! |
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#2
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AW: Fahrradverbot in der Wohnung ohne Fahrradkeller?
Niemand kann ihnen untersagen das Fahrrad in ihre Wohnung zu tragen. Ein Verbot gilt nur für das Treppenhaus, weil dort das Abstellen von Fahrrädern und anderen Dingen grundsätzlich verboten ist.
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#3
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AW: Fahrradverbot in der Wohnung ohne Fahrradkeller?
Hallo,
sämtliche Verbote beziehen sich hierbei auf die Allgemeinflächen, wie z.B. den Hausflur. Ich sehe somit keinen Verstoß Ihrerseits. Sie sicherlich auch nicht, wenn Sie Ihre zitierten Passagen noch einmal lesen! Was Sie in Ihrer Wohnung abstellen ist allein Ihre Sache, solange Sie den Hausfrieden damit nicht gefährden - und das sehe ich in diesem Fall bei Weitem nicht. Liebe Grüße, Mietrecht Einfach
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#4
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AW: Fahrradverbot in der Wohnung ohne Fahrradkeller?
Wenn du es im Treppenhaus abstellst und das verboten ist, hast du, was das angeht, Pech gehabt. Aber es kann dir niemand verbieten, dein Fahrrad in deine Wohnung zu tragen und dort abzustellen.
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Stichworte |
fahrrad, fahrradkeller, hausordnung |
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