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Feuchte Mietwohnung - was tun?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 09.12.2012, 17:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2012
Ort: NRW
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Feuchte Mietwohnung - was tun?

Hallo, liebe Community,
für das nachstehend geschilderte, brandaktuelle Problem brauche ich Ihren Rat.
Mein Sohn hat mit seiner Frau und ihrer 2-jährigen Tochter vor 6 Monaten eine neue Wohnung im Kreis Mettmann bezogen. Es war gar nicht einfach, eine Wohnung zu finden, da zu dem jungen Haushalt auch 2 Hunde und eine Katze gehören. Erschwerend kam hinzu, dass es sich bei dem einen Hund um einen Pitbull, also einen s.g. Kampfhund handelt. Die Vermieterin hatte keinerlei Einwände und so kam es nach Zahlung der Kaution zum Einzug, obwohl im Schlafzimmer an der Decke ein Wasserschaden zu sehen war, welcher jedoch lt. Vermieterin kurzfristig behoben werden sollte.
Zu erwähnen wäre noch, dass sich die Wohnung auf der 2. Etage befindet und sich darüber direkt das Flachdach befindet. So hat man in den einzelnen Zimmern normale Fenster und die Innendiele wird durch ein großes Dachflächenfenster erhellt. Alle anderen Fenster haben zwar Doppelverglasung, stammen jedoch aus der Ära, als Doppelverglasung gerade auf den Markt kam.
Es ist der Vermieterin bekannt, dass alle Fenster extrem undicht sind. Nach vielen Reklamationen und Aufforderungen wurden die Fenster dann zwar von einem Techniker neu eingestellt und die Scharniere gesäubert, das konnte aber das tatsächliche Problem der Undichtigkeit nicht beheben. Bei den jetzt draußen herrschenden Temperaturen sind jeden Morgen alle Fenster zu mindestens 75% mit Kondenswasser beschlagen. Dies obwohl täglich, wie von der Fachwelt vorgeschlagen, s.g. Stoßlüftungen durchgeführt werden. Es zieht in jedem Raum so sehr, dass um die Gesundheit der Familie gefürchtet werden muss. Insbesondere meine 2-jährige Enkelin muss in einem Kinderzimmer leben, welches vor Kälte „trotzt“. Die Undichtigkeit eines jeden Fensters kann nicht mehr durch Reparatur behoben werden, hier müssen entweder kpl. neue Dichtungen eingezogen werden oder sogar der Einbau neuer Fenster vorgenommen werden. Die Situation ist meiner Meinung nach untragbar und die Wohnung unbewohnbar. Soviel, wie erforderlich, kann man überhaupt nicht heizen, um ein akzeptables Klima zu erreichen.
Die Vermieterin kennt das Problem, macht aber keinerlei Anstalten, etwas dagegen zu unternehmen. Sie äußert sich überhaupt nicht. Anrufe mit Informationen auf dem AB werden ignoriert und auch mehrfache E-Mail s mit Fristsetzung blieben unbeantwortet. Inzwischen konnte man sogar durch den Vormieter in Erfahrung bringen, dass auch dieser das Problem mehrfach gemeldet hat, ohne das eine Reaktion von Seiten der Vermieterin erfolgte.
Gerade gestern wurde festgestellt, dass der angeblich behobene Wasserschaden im Schlafzimmer wieder aufgetreten ist. Wir brauchen dringend Rat und Hilfe. Kann uns jemand sagen, wie wir jetzt vorgehen sollen, um endlich die Vermieterin zum Handeln zu bewegen? Für baldige, ernstgemeine Ratschläge bedanke ich mich schon jetzt.



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  #2  
Alt 10.12.2012, 08:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: FEUCHTE MIETWOHNUNG, was tun?

Zitat:
Für baldige, ernstgemeine Ratschläge bedanke ich mich schon jetzt.
Den einzigen Ratschlag, den ich gebe, ist, eine trockene Wohnung suchen, oder die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts für Mietrecht zu geben. Auch der örtliche Mieterverein wäre als erste Anlaufstelle nicht zu verachten.

Und noch ein Tipp von mir. Ich habe diesen Text nur überflogen, weil insgsamt zu lang und zu viele unnötige Informationen enthalten sind.

Aber, die wohl meisten Beanstandungen waren schon bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden und wurden somit in Kauf genommen. Und wenn dann eine Wohnung angemietet wird, weil Hunde und Katzen vorhanden sind, dann sollte man sich von Anfang an Gedanken darüber machen, warum man diese Wohnung anmieten konnte.
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Stichworte
feuchtigkeit, gesundheitsgefährdung, wasserschaden


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