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Frage zu duschen nachts (zwei drei uhr) und Wäschetrocknen

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 22.08.2009, 16:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 2
Standard Frage zu duschen nachts (zwei drei uhr) und Wäschetrocknen

Guten Tag,

ich bin neu hier und hoffe, Hilfe zu finden. Denn ich habe zwei Probleme, für die ich leider keine wirkliche Antwort finde.

Erstmal: Ich weiss das man nachts duschen darf. Das Duschen an sich ist auch kein Problem.

Das Problem ist, das die Wohnungen hier nachträglich in das Haus gebaut wurden (eine ehemalige Gaststätte die umgebaut wurde) und somit bei mir über meinem Schlafzimmer die Dusche meiner Nachbarin ist. Diese duscht sehr gerne nachts (so um zwei oder drei Uhr) und ist dabei nicht gerade leise. Soll heissen sie stampft im Bad rum, als wenn sie einen Elefanten zu Besuch hat, schmeisst das Duschgel (ich denke das ist es - was soll man sonst im Bad zu Boden werfen beim Duschen?) auf den Boden das es scheppert. Spätestens hier stehe ich kerzengrade im Bett. Selbst mit Ohropax höre ich es!

Nun hatte ich sie gebeten doch des nachts -wenn sie schon meint unbedingt duschen zu müssen- sich doch bitte auf das Duschen zu beschränken und nicht durch die Gegend zu laufen als wenn sie durch den Boden durchbrechen will und das Werfen von Gegenständen zu unterlassen. Sie meinte nur ziemlich schnippisch "Duschen is nachts erlaubt" und zog ab. Nun duscht sie jede Nacht um die Zeit, was heisst, das ich jede Nacht aus meinem Schlaf gerissen werde.

Sie ist arbeitslos, also nicht auf Grund eines Schichtdienstes darauf angewiesen, hier nachts zu duschen. Dann könnte ich es noch ein wenig verstehen, jedenfalls das Duschen. Nicht das gepoltere drum rum.

Meine Frage ist: Welche Möglichkeit habe ich, das sie nachts Ruhe gibt und ich nicht Nacht für Nacht aus dem Schlaf gerissen werde? Langsam hat das Folgen für meinen Job, da ich unausgeschlafen bin und mich nur schwer konzentrieren kann. Der Vermieter ist bisher noch nicht informiert, da dieser eher die Einstellung hat, wenn einem was nicht passt kann man ja ausziehen.

Was mir aber auf Grund meiner finanziellen Möglichkeiten nicht gegeben ist. Zudem sind freie Wohnungen hier Mangelware und ich muss im Ort bleiben, da ich hier meine Arbeitsstelle habe und kein Auto.

Die zweite Frage:

Vor einigen Tagen sprach mich ein Nachbar an. Ob der Vermieter mit mir gesprochen hätte. Das Wäscheaufhängen in der Wohnung ist nicht länger erlaubt. Es gibt nichts schriftliches darüber, nur mündliches. Wir haben seit ein paar Wochen einen Waschraum. In dem es aber weder eine Heizung gibt noch ein Fenster. Man müsste die Tür offen lassen, so das jeder Passant sehen kann, was da drin ist. Abgesehen davon -nennt mich prüde- geht es meine Nachbarn nichts an, was ich unter T-Shirt und Hose trage. Meine Unterwäsche ist meine Sache - nicht die von Fremden. Zudem stinkt es da unten nach *schulterzuck* Abwasser? Jedenfalls bestialisch.

Nun ist die Frage, ob der Vermieter das mündlich einfach so verbieten darf? Im Mietvertrag steht nichts dran, schriftlich haben wir auch nichts. Würde schriflich was ändern? Ich hänge meine Wäsche im Wohnzimmer auf, im Sommer hab ich zudem die Fenster immer auf, wenn ich dabin. Da ich am Wochenende wasche, wenn ich frei habe, ist das Fenster somit immer auf. Im Winter lüfte ich regelmässig. Meine Luftfeuchtigkeit ohne Wäsche ist bei 60%, mit Wäsche hab ich 65%.

Die Begründung meines Vermieters ist: Es wird zu feucht in der Wohnung.

Wir hier sind aber der Meinung das durch Duschen, Essen kochen und Geschirr spülen mehr Luftfeuchte in die Luft kommt, als beim Trocknen. Zumal hier wirklich alle, die keinen Balkon haben, so lüften wie ich.

Wäre super, wenn mir (bzw. im letzten Fall uns) jemand antworten könnte. Im Web find ich zwar Antworten, die aber super widersprüchlich sind. Und zu meinem erstem Problem find ich leider keine Antworten, ausser das Duschen nachts erlaubt ist.

Viele Grüße
Ayshe



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  #2  
Alt 23.08.2009, 22:53
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Frage zu duschen nachts (zwei drei uhr) und Wäschetrocknen

Hallo Ayshe,

es ist korrekt, dass Duschen nachts erlaubt ist. Und wenn dein Mitmieter "Lärm" macht, dann hilft wirklich nur das Gespräch, entweder mit dem Mieter oder auch dem Vermieter. Beides ist leider selten von Erfolg gekrönt.

Zur Bestimmung des Vermieters, dass Trocknen der Wäsche innerhalb der Wohnung zu unterbinden:
Zum Einen sollte jeder Vermieter über eine solche Änderung schriftlich hingewiesen werden.
Letztenendes ist es aber auch egal, da der Mieterbund Berlin Mieter informiert, dass das Trocknen von Wäsche in der Wohnung nur zu einer geringen Erhöhung der Luftfeuchtigkeit führt, welche sich weglüften lässt.

Ein höheres Risiko für Schimmelbefall ist also nicht gegeben.


Freundliche Grüße und ich hoffe ich war eine Hilfe,


Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 24.08.2009, 00:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Frage zu duschen nachts (zwei drei uhr) und Wäschetrocknen

Hallo Mietrecht-einfach,

vielen Dank für die Antwort. Zumindestens was das Wäschetrocknen betrifft bin ich beruhigt (mein Nachbar hat sich nur eins gegrinst und gemurmelt *hab ichs mir doch gedacht*)

Mit dem Duschen nachts - seit heute morgen weiss mein Vermieter das. Ich wurde heute morgen von ihm angerufen. Meine Nachbarin über mir hätte sich beschwert, ich würde nachts immer die Musik zu laut laufen lassen. Hab erstmal den Hörer verdutzt angeguckt und dann gesagt, das ich gar keine Anlage habe, mit der ich Musikhören kann. Nur einen Fernseher bei dem die Lautsprecher defekt sind und ich über Kopfhörer höre (auch am PC habe ich keine Boxen und höre über Kopfhörer). Das lauteste Geräusch aus meiner Wohnung dürfte mein Niesen sein. Ich sagte ihm dann, dass das wohl die Rache dafür ist, das ich sie bat, nachts nicht so zu poltern beim Duschen. Er sagte mir dann, dass das Problem sich erledigen wird, da sie mitte nächsten Monats auszieht. Ich hoffe, das ich das solange noch durchhalte, notfalls kann ich ab und an bei einer Kollegin schlafen.

Er sagte noch "und bitte die Musik leise" woraufhin ich die Augen verdrehte und leider leicht genervt -da unausgeschlafen- sagte das er jederzeit abends bis 20 Uhr unangemeldet vorbeikommen kann um sich zu überzeugen, das ich keine Anlage besitze und der Lautsprecher an meinem TV defekt ist und an meinem PC keiner angeschlossen ist. Hier liegen nur Kopfhörer rum. Das hat er dann dankend abgelehnt.

Auf die Wäsche hat er mich nicht hingewiesen. Entweder vergessen oder er verlässt sich darauf, das der Nachbar es allen weitergibt.

Viele Grüße
Ayshe
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  #4  
Alt 24.08.2009, 00:22
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Frage zu duschen nachts (zwei drei uhr) und Wäschetrocknen

Dann sollte bei dir damit ja alles in trockenen Tüchern sein und ich hoffe ich konnte dabei ein wenig behilflich sein.

Jetzt heisst es nur noch durchhalten und zu hoffen, dass ein neuer Mieter in der Wohnung zu anderen Zeiten der Körperpflege nachkommt.


Liebe Grüße,


Mietrecht Einfach
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