Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Garagenstrom

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.02.2013, 18:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2013
Beiträge: 1
Standard Garagenstrom

Hallo,


ich wohne seit über fünf Jahren in einer Mietwohnung. Zu dieser Wohnung gehört eine Garage im Hof des Hauses auf gleichem Grundstück. Die Garage hat ein elektrisch betriebenes Tor, eine Steckdose sowie eine Beleuchtung.
Angeschlossen ist diese elektrische Einrichtung an den privaten Stromzähler des Vermieters. Einen Zwischenzähler gibt es nicht. Für meine Wohnung habe ich einen eigenen Stromzähler.
Nach über fünf Jahren möchte der Vermieter den Strom nicht mehr finanzieren und stellt mich vor folgende Wahl:

1. Einbau eines Zwischenzählers auf Mieterkosten mit anschließender jährlicher Abrechnung der verbrauchten KW/h.
2. Abklemmen der Stromzufuhr und Rückbau auf manuelle Schließung

Im Mietvertrag gibt es nur die Angabe, dass zur Wohnung eine Garage gehört, unter Angabe des Mietzinses für die Garage. Keine sonstigen Vereinbarungen über Nebenkosten speziell für die Garage. Demnach sind alle Nebenkosten der Garage mit der Miete abgegolten. Für die Wohnung wird folgendes definiert. Grundmiete, Nebenkostenvorauszahlung, Heizkostenvorauszahlung, Garagenmiete

Nun die Fragen:
Darf der Vermieter nach dieser Zeit einfach den Strom abstellen? Der Mieter käme dann nicht mehr an sein Auto, ggf. nur noch durch die Notentriegelung. Besteht dann schon eine Nötigung?

Muss der Mieter eine Umstellung auf manuelle Schließung akzeptieren?

Muss der Mieter auf eigene Kosten einen Zwischenzähler einbauen?


Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten

Viele Grüße



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Geändert von Slattern (03.02.2013 um 19:10 Uhr)
Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 04.02.2013, 08:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Garagenstrom

Was spricht eigentlich dagegen, sich einen Zwischenzähler im Baumarkt oder bei eBay zu besorgen? Dann in die Stromzuleitung anschließen und Ihr Vermieter kann ablesen, wie hoch Ihr tatsächlicher Verbrauch ist.

Die andere Variante sähe wohl so aus, dass Ihr Vermieter die Stromzufuhr kappt und Sie deswegen vor Gericht ziehen müssten. Wenn Ihnen das lieber ist, dann bleiben Sie stur und denken über das Prozessrisiko nicht nach.

Wenn Sie aber eine Rechtsberatung zu diesem Thema, bei dem es nur um einige Euro pro Jahr geht, dann verweise ich Sie auf diese Seite:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Stichworte
garage, nebenkosten, strom


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:39 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Rechte und Pflichten
Garagenstrom