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Gartennutzung- Gemeinschaftsgrundstück

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 26.11.2012, 12:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.11.2012
Beiträge: 2
Standard Gartennutzung- Gemeinschaftsgrundstück

Hallo,
ich habe eine Frage zur Gartennutzung auf einem Gemeinschaftsgrundstück.
Auf dem Grundstück stehen zwei Einzelhäuser, und dazwischen ist der Garten, bei dem alten Vermieter haben wir den Garten geteilt für jeden die Hälfte, mit einem Zaun getrennt. Jetzt hat ein Verwandter unserer Nachbarin das Grundstück gekauft und wir somit einen neuen Vermieter.Unser Mietvertrag ist von dem neuen Vermieter übernommen worden ohne weitere Änderung. Unsere Nachbarin allerdings hat einen neuen bekommen mit eingetragener Gartennutzung. In unserem steht es nicht drin da für unseren Vorvermieter klar war das wir den Garten zur hälfte nutzen( mündliche Absprache) Jetzt ist folgendes Problem der neue Vermieter möchte jetzt ein Carport stellen was dann aber zur hälfte auf unseren Teil des Gartens steht. Berufen tut sich der Vermieter darauf das laut Mietvertrag wir nur das Haus gemietet haben, und der neue Mietvertrag unserer Nachbarin die Nutzung des Gartens erlaubt. Das es kein Gewohnheitsrecht gibt weiß ich, aber wie ist das mit der mündlichen Absprache? Müßen wir das dulden das der neue Vermieter unser Gartenstück verbaut, und uns keine Gartennutzung zusteht? Ich wäre dankbar für jede Antwort die mir helfen kann.



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  #2  
Alt 26.11.2012, 12:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Gartennutzung- Gemeinschaftsgrundstück

Da im Mietvertrag die Gartennutzung nicht vereinbart ist, werden Sie sich mit den neuen Gegebenheiten abfinden müssen. Oder Sie bemühen einen Anwalt, der vor Gericht geht.
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  #3  
Alt 26.11.2012, 12:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.11.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Gartennutzung- Gemeinschaftsgrundstück

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Da im Mietvertrag die Gartennutzung nicht vereinbart ist, werden Sie sich mit den neuen Gegebenheiten abfinden müssen. Oder Sie bemühen einen Anwalt, der vor Gericht geht.
Danke für die Antwort. Ich habe sowas schon befürchtet.
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Antwort

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Stichworte
carport, garten


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