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Gartenpflege

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 31.08.2010, 10:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2010
Beiträge: 1
Standard Gartenpflege

Hallo, ich wohne in einem älteren 3 Familienhaus, 2 Eigentümer und ich als Mieter.
Da ich im Erdgeschoss wohne, darf ich den gemeinschaftlichen Garten nutzen, und es gibt keinen Gärtner, weil die 2 Miteigentümer das nicht möchten, also selbst pflegen wollen. Bis zu einem Eigentümerwechsel lief in den alten 6 Jahren alles wunderbar. Nach dem neue Eigentümer die Wohnung bezogen haben, wollen die jetzt folgende Punkte ändern:
- Garten soll schöner werden
- Rosen sollen gepflanzt werden
- Jeder Eigentümer/Mieter soll nach einem Plan den Garten pflegen.
Nun sagte der Vermieter zu mir, wann ich die Gartenpflege machen würde (Rasen mähen z.B.). Nun ist es so, dass ich die Kehrwoche selbst mache bzw. wir es immer so gemacht haben, wer kehren oder schippen will, macht es halt. Es hat alles sehr gut funktioniert. Nun meint der neue Eigentümer, ich müsste mich also auch an der Gartenpflege beteiligen. Entweder selbst oder durch einen Dritten auf meine Kosten. Die Frage ist aber: Was beinhaltet das genau? Die Miteigentümerin ist eine Blumennärrin und steht 2 mal die Woche im Garten. Wenn sie also im gemeinschaftlichen Garten großartig pflanzt, was täglich (morgens und abends) gegossen werden muss, dann müsste dies ich als Mieter ja auch übernehmen, oder? Es handelt sich um einen recht großen Garten, und wenn man alles gießt, dann ist locker 1 Stunde vergangen...Kann man dies einem Mieter zumuten? Alternative meint ein Miteigentümer, wir sollten ein Stundenkonto machen und der, der am Ende zu wenig Stunden macht, 15 Euro die Stunde an den Miteigentümer bezahlt. ist das normal und erlaubt???
Der andere Eigentümer hat da auch keinen Bock drauf und überlegt, die Wohnung zu verkaufen, da das gesamte Wohnverhältnis sehr darunter leidet. Würd mich freun über eine kompetente Antwort



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  #2  
Alt 31.08.2010, 11:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Gartenpflege

Für Sie ist nur maßgeblich, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist. Änderungen dieses Vertrages, auch in Bezug auf die Kosten der Gartenpflege, benötigen Ihre Zustimmung.
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