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Gartenpflege. Pflichten und Rechte

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 21.02.2011, 09:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2010
Beiträge: 20
Standard Gartenpflege. Pflichten und Rechte

Hallo Zusammen

Wir wohnen seit vielen Jahren in einem Haus mit Garten. Der Garten war bereits vor unserem Einzug in einem vergleichbaren Zustand, wie er jetzt ist. Er hat eine Rasenfläche, die ziemlich vermoost ist. Die Beete sind zwar hier und da liebevoll bepflanzt (zb mit Rosen) sehen aber eher wild/englisch aus. Das Problem beim Garten ist eben, dass mehrere Bäume vorhanden sind, so dass es ziemlich viel Schatten und Feuchtigkeit gibt. Moos entfernen macht da wenig Sinn...never ending sotry.

Meine frage:
Muss der Garten vom Mieter auf einem höheren Standart gepflegt werden, als er beim Einzug war?

Im Mietvertrag steht, dass wir ihn Pflegen sollen, Unkraut jäten und so. Haben wir auch weitestgehend gemacht, aber wie gesagt, es ist eher Mühsam und wenig ertragreich.

Liebe Grüße
Deftone



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  #2  
Alt 21.02.2011, 12:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Gartenpflege. Pflichten und Rechte

Sie erwarten von einem Forum, dass es den Zustand des Gartens beurteilen soll, ist das nicht zuviel verlangt? Drehen Sie ein Video und stellen es bei Youtube ein, damit man sich ein Bild machen kann.
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  #3  
Alt 22.02.2011, 01:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2010
Beiträge: 20
Standard AW: Gartenpflege. Pflichten und Rechte

Nein das erwarte ich nicht.

Meine Frage war, ob der Garten in seinem Ursprungszustand erhalten sein muss, oder ob man ihn, wenn der Ursprungszustand schon unterirdisch war, auf einem Mittelmaß "aufpeppen" muss.

Als Beispiel halt der Moos-Rasen. Der Garten war bei Einzug viele Jahre nicht gepflegt worden und hat wegen den Umständen im Garten eigentlich fast nur Moos. Muss ich also schweres Gerät rankarren und einen englischen Rasen anlegen (um es mal übertrieben zu sagen) Oder muss ich mich nur den Zustand des Mooses erhalten?
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  #4  
Alt 05.03.2011, 01:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.02.2011
Beiträge: 9
Standard AW: Gartenpflege. Pflichten und Rechte

Einfache Antwort: NEIN. Schauen Sie aber zur Sicherheit in Ihren Mietvertrag, da sollte das vermerkt sein!
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