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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Hallo und guten Abend,
meine Frage lautet mal ganz pauschal, darf der Vermieter bestimmen, welche Gegenstände sich auf der, vom Mieter mitgemieteten Terrasse befinden und dieses erst nach 5Jahren Mietzeit kundtun? ![]() Danke für evtl. Antworten susi6000 |
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#2
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Und meine Antwort ist noch pauschaler als pauschal, es kommt darauf an, um welche Gegenstände es sich handelt und ob sie die Optik des Anwesens stören.
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terrasse |
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Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Terrasse | uhecktor | Reparaturen und Modernisierung | 9 | 20.09.2011 01:30 |