Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Gekippte Fenster beim Verlassen der Wohnung erlaubt?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.04.2008, 09:14
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard Gekippte Fenster beim Verlassen der Wohnung erlaubt?

Diese Frage kam über das Kontaktformular:
Wir bitten alle Nutzer Fragen direkt im Forum zu stellen:

-----------------------------------------------

Darf der Mieter beim Verlassen der Mietwohnung (Einkaufen, Arbeit, Wochenende, Urlaub etc.) die Fenster in der Wohnung gekippt lassen?

Danke für Ihre baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Anke



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 07.04.2008, 09:23
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Anke,

Die erste Frage ist natürlich, was im Mietvertrag geregelt ist. Ich vermute keine Sonderklausel in diesem, die das Fenster auf Kipp stellen bei verlassener Wohnung verbietet.
Somit kann davon auch Gebrauch gemacht werden.

Zweite Frage ist, in welcher Lage sich die Wohnung befindet. Erdgeschoss oder z.B. 4 Obergeschoss. Im Erdgeschoss stellt dies sicherlich ein erhöhtes Einbruchsrisiko dar.

Da ich nun nicht weiß, ob Sie Vermieter oder Mieter sind möchte ich noch einmal ein paar allgemeine Tipps zum "richtigen Lüften" anbringen:

- Beim Lüften sollten Fenster und Türen geöffnet sein, damit Zugluft entsteht.

- Die Fenster sollten nicht "auf Kipp" stehen, denn das kühlt nur die Wände aus, sorgt jedoch nicht für einen Luftaustausch. Bei voll geöffneten Fenstern dauert es fünf bis zehn Minuten , bis die mit Feuchtigkeit gesättigte, warme Raumluft durch kühle, trockene Luft von außen ausgetauscht ist - je kälter und trockener die Luft draußen ist, um so schneller geht es.

Nach dem Lüften Fenster schließen und die Heizung aufdrehen. Die Raumtemperatur erhöht sich, sodass die trockene neue Luft immer mehr Feuchtigkeit aufnimmt - auch aus feuchten Wänden. Nach drei bis vier Stunden hat sich die Luft mit Wasserdampf vollgesogen. Jetzt sollten Sie die Fenster noch einmal öffnen, um die entstandene "Treibhausluft" hinauszulassen und gegen trockene Außenluft zu ersetzen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.04.2008, 18:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 1
Standard Gekippte Fenster beim Verlassen der Wohnung erlaubt?

Meine Eltern sind der Hauseingentümer, also der Vermieter.
Im Mietvertrag steht keine Sonderklausel.
Die Wohnung ist im 1. OG.
Der Mieter ist ein wahrer "Frischluftfarnatiker". Er läßt bei Wind, Regen eben bei jedem Wetter die Fenster gekippt egal wie lange er weg ist, sogar im Urlaub.
Darf er das?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.04.2008, 20:12
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Ansich spricht ja nichts dagegen.

Ich würde aber dennoch ein Schreiben an den Mieter aufsetzen, indem Sie ihn bitten können, die Fenster doch vermehrt geschlossen zu halten, vor allem wenn er außer Haus ist. Als Begründung könnte z.B. die erhöhte Einbruchsgefahr angeführt werden.

Ebenso sollten Sie Ihren Mieter innerhalb des Schreibens darauf hinweisen, dass er bei Schäden, die entstehen können wenn er nicht zu Hause ist - der Mieter ist im Urlaub, das Fenster auf Kipp und es stürmt und regnet in die Wohnung - die Kosten zu tragen hat.

Vielleicht schafft das ein wenig Besserung. Ich hoffe eine kleine Hilfe gewesen zu sein...


Freundliche Grüße,



Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Rechte und Pflichten
Gekippte Fenster beim Verlassen der Wohnung erlaubt?