|
Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Heizung funktioniert nicht - reicht es aus nur die Hausverwaltung zu informieren?
Guten Tag,
seit Beginn der Heizperiode ist die Heizung in meiner Mitwohnung defekt und es haben sich Schimmelschaeden gebildet. Ich hatte den Schaden der Hausverwaltung gemeldet, dieser wollte Handwerker beauftragen die Heizung wieder in Gang zu setzen, aber niemand kam. Am 7.12. rief ich nohmals bei der HV an, diese sagte dann ich solle mich an den Vermieter wenden, sie koennten fuer mich nichts tun, da der Vermieter noch Schulden bei ihr hat. Ich habe dann den Vermieter, der in Spanien wohnt informiert. Er ist der Auffassung, dass er zuerst ueber den Mietmangel in Kenntnis gesetzt werden musste und ich nun fuer die Beseitigung der Schimmelschaeden aufkommen soll. Genuegte die Anzeige an die HV nicht? Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von bafino (16.12.2012 um 13:26 Uhr) |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Heizung funktioniert nicht - reicht es aus nur die Hausverwaltung zu informieren?
Zitat:
Aber wenn der Vermieter diesen Umstand dem Mieter nicht mitgeteilt hätte, dann würde daraus keine Forderungsmöglichkeit des Vermieters an den Mieter entstehen. Es scheint wohl besser zu sein, einen Mieterverein oder Fachanwalt aufzusuchen. Es besteht rechtlich die Möglichkeit die Kosten für die Beseitigung eines solchen Mangels über die Einbehaltung der Miete abzuwickeln. |
|
Stichworte |
handwerker, heizung, schimmel |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Online Beratung funktioniert bei mir nicht | sachi | Feedback und Support | 3 | 30.10.2012 12:41 |
Hausverwaltung zahlt Guthaben aus Betriebskostenabrechnung nicht in voller Höhe aus | inglenook | Betriebskosten und Nebenkosten | 2 | 16.03.2012 00:36 |
Heizung in Wohnung im Sommer nicht abschalten | elfriede 40 | Betriebskosten und Nebenkosten | 1 | 25.06.2011 08:26 |
Hausverwaltung reagiert nicht | Katharina_hg | Kündigung | 1 | 23.01.2011 18:12 |
Urin im Treppenhaus - Hausverwaltung reagiert nicht | Ddorferin | Rechte und Pflichten | 1 | 13.09.2010 17:15 |