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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Guten Abend
Kann mir hier evtl jemand helfen. Ich wohne in einer Mietwohnung seit 02/09 und hatte bis 07/10 einen Hund. Leider haben wir diesen aus krankheitsgründen einschläfern lassen müssen. Den Hund hatten wir auch schon als wir in diese Wohnung eingezogen sind----> er wurde erlaubt! Nun möchten wir gerne wieder einen neuen Hund anschaffen, ist dies erlaubt ohne den Vermiter zu fragen? Im Mietvertrag wurde diesbezüglich nichts festgehalten. Meine Vermieterin kann ich leider nicht mehr Fragen da diese vor 3 Wochen verstorben ist und die Erbfolge nicht geklärt ist! Gibt es sowas wie ein gewohnheitsrecht? Danke |
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#2
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Das gibt es nicht, weil die Hundehaltung in einer Mietwohnung immer vom Vermieter erlaubt werden muss. Kleintiere (Hamster, Mäuse, Vögel, etc.) gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Bei Hunden und Katzen (?) gehört aber die Erlaubnis des Vermieters dazu.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm |
#3
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Ich hab ja die Erlaubnis halt nur mündlich! Wir hatten ja 1,5Jahre schon gewohnt mit Hund!
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#4
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Dann sollten Sie zusehen, dass Sie diese Zusage schriftlich als Anhang zum Mietvertrag erhalten.
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#5
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Von einer Toten wird es wohl schwierig werden! Na gut ich seh schon werde wohl warten müssen bis es einen Besitzer gibt! Iwann wird schon jemand kommen und Kohle wollen!
Thx |
#6
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Hier sollten Sie wirklich warten, um auf der sicheren Seite zu sein!
Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#7
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Ich finde auch, dass man sich sowas immer schriftlich zusichern lassen muss, denn wenn der Vermieter dann plötzlich seine Meinung ändert, dann hat man nichts in der Hand. Guten Freunden von mir ist sowas schon mal passiert. Die hatten auch einen kleinen Hund und der Vermieter hat das beim Einzug auch erlaubt, aber irgendwann hat er dann doch wieder seine Meinung geändert. Naja da ist es eben dann besser wenn man was schriftlich hat.
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