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Hunde verboten?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 24.11.2012, 15:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.11.2012
Beiträge: 1
Standard Hunde verboten?

Hallo, wir haben seit einer Woche einen kleinen Welpen der ca. bis kurz übers Knie reicht, wenn er ausgewachsen ist.
Im Mietvertrag steht rein garnichts zum thema Haustierhaltung, sodass wir ihn einfach geholt haben. Wir wohnen in einem 3-Familienmietshaus und haben ihn schon so weit das er nachts nur einmal raus muss und kaum bellt, wenn wir weg sind. Ist ja klar er muss sich erst dran gewöhnen.
Jetzt hat unsere Untermieterin jedoch ein Problem, das sie das getappel von ihm hört. Ich habe bereits auf mehreren Foren geguckt und verschiedene Gerichtsurteile durchgelesen, wo steht wenn nichts im Mietvertrag ist ist es erlaubt und vor Gericht bekommt man meist Recht.

Kann mir jemand helfen?



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  #2  
Alt 24.11.2012, 18:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Hunde verboten?

Zitat:
wo steht wenn nichts im Mietvertrag ist ist es erlaubt und vor Gericht bekommt man meist Recht.
Der Grundsatz was nicht ausdrücklich verboten ist, ist nicht automatisch erlaubt gilt auch hier.

Der BGH, und der hat immer recht, hat dazu wie folgt geurteilt:

1. Enthält der Mietvertrag keine Klausel über die Tierhaltung, so gilt folgendes:

Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden.
Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.

Quelle Steckbrief des Mietrechtslexikon

Im Klartext die Haltung von Hunden und Katzen bedarf immer der Zustimmung des Vermieters.
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  #3  
Alt 25.11.2012, 09:56
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Hunde verboten?

Im vorherigen Beitrag ist wohl versehentlich ein falscher Absatz kopiert worden.

Hier zum Thema aus der gleichen Quelle:

Hunde und Katzen sind keine Kleintiere:
Auch größere Tiere (insbesondere Hunde und Katzen) dürfen unter Umständen in der Wohnung gehalten werden, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 (siehe oben). Die Formulierung im Urteil des BGH (siehe oben) deutet aber darauf hin, dass die Haltung größerer Tiere in der Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters oder Gestattung im Mietvertrag die Ausnahme sein muss. Hunde und Katzen sind keine Kleintiere und bedürfen für die Haltung in der Mietwohnung der Zustimmung des Vermieters (entweder generell im Mietvertrag oder als gesonderte Erklärung).


Und weiter:

Die Erlaubnis zur Hundehaltung kann der Vermieter nach freiem Ermessen erteilen oder verweigern.

Es ist davon auszugehen, dass auch die Haltung von sehr kleinen Hunden ohne Zustimmung des Vermieters nicht zulässig ist. Ob insoweit eine Ausnahme gemacht werden kann hängt jeweils vom Einzelfall ab, und kann nicht generell gesagt werden. Voraussetzung wäre, dass von diesen Hunden keine Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter ausgehen.


Also, der Vermieter sollte schon sein OK geben. Am besten schriftlich!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.11.2012, 11:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Hunde verboten?

Zitat:
Zitat von Sange Beitrag anzeigen
Im vorherigen Beitrag ist wohl versehentlich ein falscher Absatz kopiert worden.
Nö. Wollte Fragesteller nur klar machen das nicht automatisch erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.11.2012, 20:27
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Hunde verboten?

Zitat:
Zitat von anitari Beitrag anzeigen
Nö. Wollte Fragesteller nur klar machen das nicht automatisch erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Wie meinen?
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Antwort

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Stichworte
hund, hundehaltung, untermieter

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