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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Hallo an alle,
ich habe eine Frage bezüglich der Hundehaltung in der Mietwohnung. Meine Freundin und ich hätten gerne einen Hund. Die Klausel zur Tierhaltung im Mietvertrag lautet wortwörtlich so: "1. Das Halten von Kleintierern (z. B. Ziervögel, Zierfische, Hamster usw.) ist gestattet. 2. Das Halten anderer Tiere, insbesondere von Hunden und Katzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung des Vermieters kann aus berechtigtem Interesse versagt oder zurückgenommen werden, insbesondere wenn mit Ruhestörungen, Belästigungen anderer Mieter, Verschmutzung und/oder Abnutzung der Mietsache oder der allgemeinen Flächen zu rechnen ist oder diese eingetreten sind." So, laut unserer Interpretation und wie wir schon öfters im Internet gelesen haben, kann der Mieter bei dieser Formulierung der Klausel davon ausgehen, dass der Vermieter den Antrag auf Hundehaltung genehmigen lässt, sofern kein berechtigter Grund genannt wird, weshalb die Tierhaltung verboten werden sollte. Nun haben wir Ende September einen Antrag auf Hundehaltung der Hausverwaltung zugeschickt, sehr ausführlich u. a. mit der Versicherung, dass wir eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen werden und und und. Überraschenderweise haben wir aber eine Ablehnung bekommen. Der Brief der Hausverwaltung war recht kurz, mit folgendem wortwörtlichen Inhalt: "Sehr geehrte Mieter, wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass der Eigentümer keine Hundehaltung mehr gestattet. Mit freundlichen Grüßen, Hausverwaltung XY" Hat sich die Hausverwaltung das hier nicht ein bisschen einfach gemacht? Unserer Auffassung nach müssen sie uns einen triftigen Grund für die Absage nennen. Wenn der Eigentümer keine Hundehaltung mehr möchte, hätte er ja im Mietvertrag schreiben können "Hunde- und Katzenhaltung sind nicht gestattet". Wir würden jetzt gerne noch einen Versuch unternehmen, zumindest um einen Grund zu erfahren, warum die Hundehaltung nicht mehr gestattet sein soll. Außerdem wissen wir, dass mindestens zwei andere Mietparteien im Haus eine Katze haben, darauf werden wir uns auch im erneuten Antrag berufen. Meine Frage also: Sehen wir das richtig, dass wir bei der Formulierung der Klausel im Mietvertrag eigentlich davon ausgehen können, dass die Hundehaltung, sofern kein "berechtigtes Interesse" dagegen spricht, genehmigt wird? Wir wollen einfach sicher sein, dass wir noch eine Chance haben. Denn dieser einfache Satz der Hausverwaltung kam mir etwas spärlich und unangemessen vor. Vielen Dank im Voraus, schöne Grüße Arizona |
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#2
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Es kommt bei der Genehmigung zur Hundehaltung nicht unbedingt auf den Wortlaut dieser Klausel an. Entscheidend ist, dass der Vermieter in jedem Fall seine Erlaubnis geben muss.
Selbst wenn andere, "ältere" Mieter im Haus einen Hund, eine Katze halten, kann dies einem anderen Mieter versagt werden. Und dieser Satz: Zitat:
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Stichworte |
haustür, hund, hundehaltung, mietvertrag |
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