|
Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Im Mietvertrag ist so eine Klausel, dass man den Vermieter nach Erlaubnis zur Hundehaltung fragen darf.
Wir haben den Hund nun 3 Jahre, aber schriftlich haben wir nix. Kürzlich gab es eine Auseinandersetzung mit unserem Vermieter wegen einer anderen Sache. Daraufhin verbot er uns mit dem Hund den Hausgarten zu benutzen. (Gartenbenutzung ist im Mietvertrag nicht gesondert angekreuzt) Mein Mann ging trotzdem mit dem Hund in den Garten und der Vermieter sah es und forderte meinen Mann auf, das Grundstück zu verlassen, da er die Nutzung untersagt hätte. Mein Mann reagierte nicht. Der Vermieter meinte daraufhin, er könne die Hundehaltung verbieten. Notfalls mittels "Verfügung" Geht das? Wir haben 3 Kinder, die an dem Hund hängen... |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
![]() Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Hallo rauchfrei,
generell hat der Vermieter das Recht ein Haustierverbot auszusprechen - abgesehen von manchen Kleintieren. Bei Euch könnte es etwas schwieriger werden, da auch ein gewisses Gewohnheitsrecht. Und der Vermieter kann auch keine Hundehaltung erst erlauben und dann verbieten. Problematisch ist dabei nur, dass keine schriftliche Genehmigung vorliegt. Wenn der Hund aber bereits 3 Jahre im Haus ist, dann gehe ich auch davon aus, dass der Vermieter diese lange Zeit Kenntnis vom Hund hat. Also ist die Zeit auf Eurer Seite! Und da im Mietvertrag keine Gartennutzung ausgewiesen ist, rate ich Euch diesen mit Eurem Hund einfach nicht mehr zu benutzen, um den schlimmsten Fall nicht heraufzubeschwören. Auch wenn ich Eure Chancen auf ERfolg recht gut sehe - selbst bei einem Rechtstreit. Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
![]()
... zu spät
mein Mann ging mit dem Hund in den Garten, als der Vermieter hinterm Haus war und hat den Hund 2x in den Garten machen lassen.. Daraufhin drohte der Vermieter mit einer einstweiligen Verfügung wegen dem Hund... Geht das überhaupt? Und was tut man dagegen? Falls er wirklich auf die Idee kommt? Danke für die Antwort noch |
#4
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
das ist natürlich nun nicht gerade positiv gelaufen. Aber meines Wissens nach kann eine Zusage zur Hundenutzung innerhalb der Wohnung nicht wieder aufgehoben werden. Um das ganze rechtlich abzusichern würde ich Euch in dieser Hinsicht ein Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht empfehlen. Dann habt Ihr sichere rechtlich fundierte Aussagen, die vielleicht mit einem Telefonat direkt kostenlos beantwortet werden können, solange der Fachmann die Frage mit Ja oder Nein beantworten kann. Ich zumindest sehe Euch im Recht, wobei der letzte Schachzug, als wieder den Garten mit dem Hund betreten habt, vielleicht nicht der Geschickteste war. Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#5
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
|
![]() |
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Moped im Keller abstellen erlaubt? | An+Sa | Mietrecht allgemein | 3 | 02.11.2009 22:20 |
Gekippte Fenster beim Verlassen der Wohnung erlaubt? | Recht-Einfach | Rechte und Pflichten | 3 | 10.04.2008 20:12 |