Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.05.2009, 22:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 2
Standard Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?

Im Mietvertrag ist so eine Klausel, dass man den Vermieter nach Erlaubnis zur Hundehaltung fragen darf.
Wir haben den Hund nun 3 Jahre, aber schriftlich haben wir nix.
Kürzlich gab es eine Auseinandersetzung mit unserem Vermieter wegen einer anderen Sache. Daraufhin verbot er uns mit dem Hund den Hausgarten zu benutzen. (Gartenbenutzung ist im Mietvertrag nicht gesondert angekreuzt)
Mein Mann ging trotzdem mit dem Hund in den Garten und der Vermieter sah es und forderte meinen Mann auf, das Grundstück zu verlassen, da er die Nutzung untersagt hätte.
Mein Mann reagierte nicht.
Der Vermieter meinte daraufhin, er könne die Hundehaltung verbieten. Notfalls mittels "Verfügung"

Geht das? Wir haben 3 Kinder, die an dem Hund hängen...



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 16.05.2009, 17:24
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?

Hallo rauchfrei,

generell hat der Vermieter das Recht ein Haustierverbot auszusprechen - abgesehen von manchen Kleintieren. Bei Euch könnte es etwas schwieriger werden, da auch ein gewisses Gewohnheitsrecht.

Und der Vermieter kann auch keine Hundehaltung erst erlauben und dann verbieten. Problematisch ist dabei nur, dass keine schriftliche Genehmigung vorliegt. Wenn der Hund aber bereits 3 Jahre im Haus ist, dann gehe ich auch davon aus, dass der Vermieter diese lange Zeit Kenntnis vom Hund hat. Also ist die Zeit auf Eurer Seite!

Und da im Mietvertrag keine Gartennutzung ausgewiesen ist, rate ich Euch diesen mit Eurem Hund einfach nicht mehr zu benutzen, um den schlimmsten Fall nicht heraufzubeschwören. Auch wenn ich Eure Chancen auf ERfolg recht gut sehe - selbst bei einem Rechtstreit.

Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 16.05.2009, 22:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?

... zu spät
mein Mann ging mit dem Hund in den Garten, als der Vermieter hinterm Haus war und hat den Hund 2x in den Garten machen lassen..
Daraufhin drohte der Vermieter mit einer einstweiligen Verfügung wegen dem Hund...
Geht das überhaupt?
Und was tut man dagegen? Falls er wirklich auf die Idee kommt?
Danke für die Antwort noch
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.05.2009, 14:48
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?

Hallo,

das ist natürlich nun nicht gerade positiv gelaufen.
Aber meines Wissens nach kann eine Zusage zur Hundenutzung innerhalb der Wohnung nicht wieder aufgehoben werden.

Um das ganze rechtlich abzusichern würde ich Euch in dieser Hinsicht ein Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht empfehlen. Dann habt Ihr sichere rechtlich fundierte Aussagen, die vielleicht mit einem Telefonat direkt kostenlos beantwortet werden können, solange der Fachmann die Frage mit Ja oder Nein beantworten kann.

Ich zumindest sehe Euch im Recht, wobei der letzte Schachzug, als wieder den Garten mit dem Hund betreten habt, vielleicht nicht der Geschickteste war.


Viel Erfolg,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 02.11.2011, 11:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.11.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?

Zitat:
Zitat von rauchfrei Beitrag anzeigen
... zu spät
mein Mann ging mit dem Hund in den Garten, als der Vermieter hinterm Haus war und hat den Hund 2x in den Garten machen lassen..
Daraufhin drohte der Vermieter mit einer einstweiligen Verfügung wegen dem Hund...
Geht das überhaupt?
Und was tut man dagegen? Falls er wirklich auf die Idee kommt?
Danke für die Antwort noch
Ich würde es auch nicht in Ordnung finden, wenn der Garten als Hunde-WC benutzt wird.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Moped im Keller abstellen erlaubt? An+Sa Mietrecht allgemein 3 02.11.2009 23:20
Gekippte Fenster beim Verlassen der Wohnung erlaubt? Recht-Einfach Rechte und Pflichten 3 10.04.2008 21:12


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Rechte und Pflichten
Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?