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Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 19.09.2014, 14:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2008
Beiträge: 3
Standard Katzenhaltung

Hallo an alle,
angenommen ein Mieter hält eine Katze, was aus vertraglicher Sicht unstrittig ist. Allerdings hält sich die Katze fast den ganzen Tag außerhalb der Wohnung (Treppenhaus, Keller, Dachboden, Grünanlagen) auf. Im Mietvertrag und in der Hausordnung gibt es keine Regelung, dass sich die Katze nur in der Wohnung aufhalten muss, was allerdings der Vermieter gerne möchte und den Mieter mündlich darauf hingewiesen hat und nunmehr auch schon mit einer Abmahnung droht. Wie ist die Sachlage aufgrund der fehlenden vertraglichen Regelung zu sehen?

Im Voraus schon mal Danke für die Antworten!



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  #2  
Alt 23.09.2014, 18:48
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Katzenhaltung

Hallo,

wir haben hier ein sehr interessantes Thema mit Schwerpunkt Katzenhaltung:
http://www.forum-recht-einfach.de/re...setz-2189.html

Generell gilt, dass der Vermieter die Haltung nicht verbieten kann, solange er keine passenden Argumente für die Katzenhaltung vorzubringen hat.

Streunert die Katze nun außerhalb der Wohnung rum, sehe ich das als mögliche Vorlage für den Vermieter.

Sie sollten hier einmal das Gespräch suchen, um die Fronten zu klären.


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Stichworte
haustiere, katzen

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