Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Kein Internetanschluss möglich

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.07.2010, 13:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2010
Beiträge: 1
Frage Kein Internetanschluss möglich

Hallo,

ich habe ein Problem. Und zwar wollte ich mir von Unitymedia über kabel einen Internet und Telefonanschluss zur Verfügung stellen lassen.Als der techniker zur Installation kam, mussten wir feststellen, dass der Anschluss an den der techniker dran muss, sich in einen Keller meiner Nachbarn befindet die sich bis vorraussichtlich November in der Türkei aufhalten. Es gibt zwar einen Hausschlüssel bei einer anderen Nachbarin,aber natürlich nicht der Kellerschlüssel. Und die Angehörigen die nach der Wohnung gucken haben keine Telefonnummer hinterlassen und sind nie zu sehen. Ich habe meinen Vermieter gefragt,ob die Möglichkeit besteht,dass er mir den keller eröffnet,aber dieser meinte, es wäre ihm unmöglich, ich müsste entweder bis November warten oder darauf, dass die Tochter irgendwann mal käme. Meine Frage ist,muss ich wirklich solange warten, oder gibt es andere Möglichkeiten und Rechte in meiner Situation?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 15.07.2010, 15:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kein Internetanschluss möglich

Da müssen Sie wohl so lange warten, bis der Nachbar zurück kommt, oder wollen Sie Hausfriedensbruch begehen?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.07.2010, 18:58
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 57
Standard AW: Kein Internetanschluss möglich

in deutschland ist (zum glück) die "unverletzlichkeit der wohnung" gesetzlich geschützt.

ein mit der wohnung vermieteter mieterkeller gehört hier per definition dazu.

solche räumlichkeiten dürfen nur zur abwehr von gefahren (rohrbruch, feuer, straftat u.ä.) ohne das vorherige einverständnis des mieters geöffnet werden.

das verlegen eines telefonkabels ist eindeutig kein fall, der einfach zur öffnung des kellers berechtigen würde.

wer dies dennoch tut, begeht oben genannten hausfriedensbruch.
und setzt sich z.b. der gefahr aus, dass hinterher die teuren perserteppiche und rembrandt's, die dort bis unter die decke gestapelt lagen, alle weg sind.

aber bleiben wir realistisch, wir sind ja an einer lösung des problemes interessiert.
jetzt kommts auf den nachbarn an.
wenn man weiss, dass er die öffnung des kellers tolerieren würde, kann man es riskieren. aber wenn der nachbar nicht gerade zur familie gehört, würde ich das nicht empfehlen. nehmen sie auf jeden fall zeugen mit, falls sie es dennoch riskieren wollen!

die andere sache ist, dass der vermieter dafür sorge zu tragen hat, dass die gemietete wohnung mit kommunikationsmedien versorgt werden kann. darauf hat man einen grundgesetzlichen anspruch.
kann der vermieter dies nicht gewährleisten, weil er den hausanschlussraum vermietet, ist das ein mangel an der mietsache, wenn er darauf nicht vorher hingewiesen hat.

dies würde zur mietminderung berechtigen, was aber nie ohne die hilfe eines rechtsanwaltes gemacht werden sollte (der ich nicht bin).

der vermieter muss also die notwendigen rechtlichen schritte (ankündigung, fristen, etc.) zum betreten der wohnung (vulgo keller) einleiten.
im rahmen der obhutspflicht hat der mieter dafür sorge zu tragen, dass auch während seiner abwesenheit ihm solche nachrichten zugehen können.
unterlässt er dies, nutzt ihnen das in diesem falle nix, weil sie immer noch nicht in den keller dürfen, aber der vermieter kann ggf. ansprüche gegen ihren nachbarn geltend machen.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
kein Winterdienst motschel1701 Rechte und Pflichten 1 04.01.2010 18:42
Kein Wasserdruck im Bad - Vermieterin verweigert Reparaturen MarcoG. Reparaturen und Modernisierung 1 14.10.2009 09:27
Kein Wasser, da Vermieter nicht zahlt - Mietminderung möglich? Wh8te Miete und Miethöhe 5 08.05.2009 17:28
Kein Internet möglich - was tun ? bitte helft mir.. RoooC Rechte und Pflichten 1 25.03.2009 18:09


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:07 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Rechte und Pflichten
Kein Internetanschluss möglich