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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Hallo...
habe schon die Suchfunktion genutzt,konnte aber nichts passendes finden. Ich hoffe,Ihr könnt mir weiterhelfen... Ich wohne im OG eines Zweifamilienhauses,der Sohn meiner Vermieterin wohnt unter mir.Da über die Fassade Feuchtigkeit ins Mauerwerk gezogen ist,wird die Fassade saniert.Bei meinem Einzug habe ich die komplette Sat-Anlage vom Vormieter übernommen,der Sohn der Vermieterin hat einen Kabelanschluss. Leider hängt meine Anlage aber gerade an der bereits erwähnten Fassade. Eigentlich sollten die Arbeiten am 15. dieses Monats beginnen,aber heute morgen standen schon die Gerüstbauer vor der Tür... Da meine SAT-Anlage im Weg ist,musste ich sie heute morgen entfernen und stehe nun komplett ohne Fernsehen da.Die neue Fassade wird so sein,das ich meine Anlage nicht mehr dort befestigen kann... Nun zu meinen Fragen: Muss ich es einfach hinnehmen,das meine Anlage,für die ich dem Vormieter ja etwas bezahlt habe,für mich total wertlos ist? Dadurch,das die Anlage beim Einzug schon da war,hat der Vermieter ja sein Einverständnis zum Betrieb gegeben,oder? Inwieweit muss der Vermieter die Möglichkeit zum Fernsehen bereitstellen? Mir werden ja nunmal Kosten entstehen,ob zur Einrichtung eines Kabelanschlusses oder die Verlegung der Sat-Anlage hinters Haus.Kann ich diese Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen? Was ist mit der Zeit,in der kein Fernsehempfang möglich ist? Kann man deswegen die Miete mindern? Falls ich in Zukunft einen Kabelanschluss nutzen muss: Was ist mit den Kosten,die mir für die Sat-Anlage entstanden sind? Schliesslich ist die Anlage dann ja komplett nutzlos für mich... Ich hoffe,Ihr könnt mir den einen oder anderen Tip geben. Dafür bedanke ich mich schon mal... Gruss, calvin.van.drake |
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#2
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