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Keine Info nach Dachschaden und Wasser in den Wänden

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 03.01.2010, 16:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2010
Beiträge: 13
Standard Keine Info nach Dachschaden und Wasser in den Wänden

Hallo,

vor einigen Monaten gab es einen Dachschaden. Wasser ist eingesickert und läuft nun durch die Wände. Vom Dachgeschoss (3. Etage) aus ist es nun vor ein paar Wochen in den Wänden des Babyzimmers meiner Nachbarin durchgekommen (2. Etage). Ich bin mit meinem Baby in der ersten Etage, hier ist bisher nichts zu sehen.

Mein Nachbar sowie meine Nachbarin sind immer viel unterwegs, wir laufen uns selten über den Weg, der Kontakt ist aber soweit gut. Hätte mein Nachbar mir nichts gesagt würde ich das immer noch nicht wissen und das Ereignis ist Monate her. Er sagte unsere Nachbarin stand auf einmal vor seiner Tür, weil das Babyzimmer "unter Wasser" stehen würde. Ich habe es nicht gesehen, weiß nicht wie arg es ist, das war nur ihre Ausdrucksweise.

Bei ihm lief es wohl "einfach durch". Es kamen erst später Flecken auf.
Die Hausverwaltung muss doch alle Parteien informieren oder nicht? Besonders darüber wie damit nun weiter umgegangen wird?

Ich habe meinen Nachbarn kürzlich erst gesprochen. Von der Wohnungsbaugenossenschaft kam seinen Angaben nach nicht viel. Man wollte ihm weißmachen, die Flecken kämen von der Isolierung. Es wurden 2 mal Maler geschickt, um die Flecken zu überpinseln, auch bei der Nachbarin ... Brachte natürlich nichts. Irgendwann kam der Dachdecker. Der meinte dann zu ihm: "Da hatte die Frau von der Wohnungsbaugenossenschaft nicht ganz unrecht. Es liegt an der Isolierung, sie haben nämlich keine."

Seitdem sind hier so einige Dinge, die nicht rundlaufen ... Ich habe im Moment nicht die Möglichkeit umzuziehen, zumindest nicht aus eigenen Kräften.

Mietminderung muss doch drin sein, oder nicht? Nur, um wieviel?

Bevor meine Nachbarin in der 2. Etage einzog wurde die Wohnung kernsaniert, auch das wurde nicht angekündigt. Muss es aber mindestens 6 oder 7 Wochen vorher so weit ich das weiß. Mein Baby war damals noch sehr klein, gerade 3 Monate und auf einmal wackelte das ganze Haus und mein Sohn wurde total hysterisch und ich wußte auch nicht was passiert.

Die Wände hier sind Horror. Ich bin als erste eingezogen von uns 3, wußte also nicht wie laut es werden kann. (Wir kommen aber untereinander klar, es gibt also keine Streitigkeiten wegen Lärm. Wir können normal miteinander sprechen, wenn der TV bei einem dann doch mal etwas zu sehr zu hören ist. Wir wissen, dass es im Endeffekt an der Hellhörigkeit liegt. Hier ist keiner absichtlich über die Maßen laut. Gott sei Dank.)

Mein Nachbar wohnt 2 Etagen über mir und wenn er zuhause ist kann ich hören in welche Zimmer er geht (ich kann ihn ja nicht zwingen zu schweben.). Je nachdem wo man einen Nagel in die Wand haut dann bröckelt es. Kein Wunder, dass Wasser so gut durchlaufen kann.

LG
Advena



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  #2  
Alt 04.01.2010, 19:39
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Keine Info nach Dachschaden und Wasser in den Wänden

Hallo Advena,

generell würde ich empfehlen eine Mängelliste anzufertigen, vor allem im Bezug auf mögli8che Schimmelbildung durch die Feuchtigkeit. Ggf. findest da ja noch weitere Mängel, die langsam mal behoben werden sollten.

Dies schickst du dann schriftlich an die Hausverwaltung unter Auflage einer Frist zur Beseitigung.

Wieviel in deinem Fall die Miete zu mindern ist, ist schwer zu sagen, da es für mich schwer ist die Schwere der Mängel zu beurteilen.

Bzgl. der angesprochenen "Kernsanierung". Eine Vorankündigung ist meines Wissens nach nur bei einer Modernisierungsmaßnahme erforderlich - vor allem, wenn danach die Miete erhöht wird.

Legt der Vermieter dies jedoch als Reparatur aus, kann er die Kosten nicht anteilig auf die Mieter umlegen. Eine Ankündigung bei großen und lauten Reparaturen wäre sicher angemessen, ist nach meinem Kenntnisstand jedoch keine Pflicht!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 04.01.2010, 22:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2010
Beiträge: 13
Standard AW: Keine Info nach Dachschaden und Wasser in den Wänden

Hallo,

http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html

Demnach muss es angekündigt werden und zwar spätestens 3 Monate vor Beginn und über den Umfang muss auch berichtet werden. Die Arbeiten gingen über gut 3 Monate, Heizkörper wurden erneuert bzw. ersetzt, Wände aufgerissen, sogar an der Therme wurde gearbeitet. Zuvor wohnte eine Rentnerin in der Wohnung, gut 27 Jahre lang. Sie verstarb kurz vor meinem Einzug und die Modernisierung fing ein paar Monate später an, nichts wurde angekündigt.

LG
Advena
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  #4  
Alt 08.01.2010, 00:51
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Keine Info nach Dachschaden und Wasser in den Wänden

Hallo Advena,

da es bei deinem Sachverhalt um bares Geld geht, würde ich dir dann doch empfehlen einen Mieterverein aufzusuchen.

Hier erhälst du rechtsicheren Beistand, um deine Forderungen durchzusetzen!

Gerade bei der Bewertung einer Mietminderung kann dies nur von Vorteil sein!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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