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Keine Mietzahlung im Neubau

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Umfrageergebnis anzeigen: Was soll ich nun tun?
Fristlose Kündigung sofort schicken, 0 0%
Abwarten bis von anderer Seite Nachricht kommt. 0 0%
Selbst das Gespräch suchen. 1 50,00%
Einen Anwalt einschalten. 2 100,00%
Auf die bisherige Miete verzichten. 0 0%
Die % Mietminderung erhöhen. 0 0%
Wohnung kündigen mit normaler Frist. 1 50,00%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 2. Diese Umfrage ist geschlossen

Antwort
 
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  #1  
Alt 06.10.2009, 00:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2009
Beiträge: 1
Unglücklich Keine Mietzahlung im Neubau

Hallo...
Natürlich bin ich auch neu und hoffe das mir jede Menge Leute Tips geben können.: rolleyes:

Hier nun in Steno: Neubau Wohnung/ Mittelhaus – Küche, Bad mit Eckwanne und Dusche, GästeWC 2 Abstellkammern, alles über 3 Etagen mit Wohnzimmer mit 3m Terrassentüren, riesiges Schlafzimmer, ausgebautes Dach/ Kinderzimmer mit großem Spezialdachfenster zum Klappen und zur Seite schieben, alles mit Fußbodenheizung. Garten. Zusätzlich sind vor dem Bezug besondere Wünsche der Mieter wie z.B. zusätzliche Steckdosen und Antennen anschlüsse gelegt worden.Also gehobene Ausstattung Mietbeginn 1.8. Mieter: Vater Mutter Baby Rottweiler, Jack Russell und Katze. Fertigstellung verschob sich, es wurde weitergebaut am Wochenende wenn Mutter mit Baby unterwegs war. Mieter hat immer beruhigt und abgewinkt wenn es hieß schnell fertig machen. Ist nun fertig bis auf ein paar Kleinigkeiten. Vor Bezug wurde Mithilfe beim Bauen abgesprochen und auch beim einzäunen und Heizen ( HolzvergaserHeizung) Bisher ist davon nichts eingetreten. Es ist bisher auch kein cent Miete / NK gezahlt worden. Desweiteren loggt sich der Mieter über Router bei unserem DSL über Satellit ein ohne Zuzahlung. Ein Gespräch von seiten des Mieters sollte geführt werden, welches aber kurzfristig abgesagt wurde. Nun habe ich den Mieter auf die fehlenden Mietzahlungen angesprochen – ein Mangel und deshalb eine Mietkürzung von seitens der Mieter wurde nicht gemeldet! - mir wurde gesagt er hätte ein Teilzahlung gegen Mitte des Monats vorgesehen, da der Garten noch nicht eingezäunt sei. Seine Frau wolle mit meiner Frau sprechen. Der Mietvertrag läuft aber auf meinen Namen und meine Frau wollte sich daraus halten. Nun ist ein Gespräch nicht geführt worden und wir haben einen Brief aufgesetzt und eine Mietminderung in Höhe von ca.29% vom 1.8.-einschl.04.10.2009 vorgeschlagen. Die ausstehende Miete solle der Mieter in bar am 05.10.09 zahlen um eine weitere Verzögerung zu verhindern. Nach Erhalt des Briefes – persönlich abgegeben – wurde von der Mieterin angerufen bei meiner Frau und extrem geschimpft, gezetert und mit Mieterschutz gedroht. Nun möchten wir nicht unbedingt die Mieter verlieren bzw. kündigen, aber wie kommen wir zu unserer Miete? Schließlich tragen wir die ganze Zeit die nicht eingeplanten Mehrkosten. Der Tatbestand der Fristlosen Kündigung liegt doch vor oder? Was sollen wir nun tun? Kann man mir schnell antworten? Bitte! Bitte!



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  #2  
Alt 08.10.2009, 14:18
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Keine Mietzahlung im Neubau

Hallo coloredhorse.

Die Grundlage für eine fristlose Kündigung sehe ich wie du als gegeben. Allein der Mietrückstand würde meiner Meinung nach ausreichen, um zu kündigen, da keine Mietminderung angegeben und dem Vermieter gegenüber erklärt wurde. Auch eine Mängelliste liegt nicht vor, wenn ich alles richtig verstanden habe.

Hier noch einmal ein Artikel aus unserem Portal bzgl. Mietschulden: Mietschulden

Nun ist dieser Fall sicher ein wenig anders zu beurteilen. Denn zum einen ist es nicht so leicht Mieter für ein Einfamilienhaus zu bekommen, darüberhinaus sollte der finanzielle Ausgleich aber auch ordnungsgemäß erfolgen.

Wenn das Gefühl besteht, dass sich das Mietverhältnis und die Zahlungsmoral der Mieter auch in Zukunft nicht ändert, würde ich zu einer Kündigung raten, ggf. unter Einhaltung der Frist von 3 Monaten und mich an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden, um die ausstehenden Mietbeträge einzufordern.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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