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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen?
Hallo habe 2 Rechtsfragen
Ist es richtig das ich spontane Besichtigungen von eventuellen zukünftigen Mietern Zulassen muss, wohl kaum. Aber muss ich allgemein Besichtigungen zulassen und wenn ja wie oft? In der neuen Wohnug sollen wohl keine Heizungszähler angebracht seien, ist der Vermieter dazu nicht verpflichtet? Die Heiz NK sollen prozentual vom Hauszähler übernommen werden. |
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#2
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AW: Keine Zähler in neuer Wohnung & Alte Wohnung Besichtigen lassen?
Zitat:
Zitat:
Mein Standardrat dazu: Leg selbst 1 - 2 Termine pro Woche für Besichtigungen fest und teile diese dem VM schriftlich mit. Das spart, für Beide, Zeit und evtl. Ärger. Zitat:
Keine Heizungszähler bzw. keine Abrechnung nach Heizkostenverordnung ist nur zulässig in einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen. |
#3
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AW: Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen?
Ja ich würde in einem 2FH mit dem Vermieter wohnen.(getrennte Wohnungen)
Habe bei der Besichtigung nicht bemerkt das keine Zähler vorhanden sind (bin da von ausgegangen dass sie zu einer Mietswohnung gehören) und habe auch beim Vertrag nicht darauf geachtet. Vielleicht kann ich das Thema bei einem Gespräch klären. Trozdem: Wie würde das ganze rechtlich aussehen? Geändert von mel (19.11.2012 um 18:27 Uhr) |
#4
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AW: Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen?
Zitat:
In diesem Fall kann der VM nach Wohnfläche oder, wenn beide Wohnungen ziemlich gleich groß sind, nach Wohneinheit abrechnen. Das ist rechtlich vollkommen korrekt. |
#5
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AW: Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen?
Danke für all die Infos und die schnellen Antworten
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Stichworte |
besichtigung, nachmieter |
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