Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.11.2012, 12:12
mel mel ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2012
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen?

Hallo habe 2 Rechtsfragen
Ist es richtig das ich spontane Besichtigungen von eventuellen zukünftigen Mietern Zulassen muss, wohl kaum. Aber muss ich allgemein Besichtigungen zulassen und wenn ja wie oft?
In der neuen Wohnug sollen wohl keine Heizungszähler angebracht seien, ist der Vermieter dazu nicht verpflichtet?
Die Heiz NK sollen prozentual vom Hauszähler übernommen werden.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 19.11.2012, 15:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Keine Zähler in neuer Wohnung & Alte Wohnung Besichtigen lassen?

Zitat:
Ist es richtig das ich spontane Besichtigungen von eventuellen zukünftigen Mietern Zulassen muss, wohl kaum.
Richtig

Zitat:
Aber muss ich allgemein Besichtigungen zulassen und wenn ja wie oft?
Mußt Du. Maximal 1 - 2 x pro Woche a 1 - 2 Stunden.

Mein Standardrat dazu:

Leg selbst 1 - 2 Termine pro Woche für Besichtigungen fest und teile diese dem VM schriftlich mit. Das spart, für Beide, Zeit und evtl. Ärger.

Zitat:
In der neuen Wohnug sollen wohl keine Heizungszähler angebracht seien, ist der Vermieter dazu nicht verpflichtet?
Sollen wohl...? Hast Du die Wohnung denn nicht besichtigt?

Keine Heizungszähler bzw. keine Abrechnung nach Heizkostenverordnung ist nur zulässig in einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.11.2012, 18:24
mel mel ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen?

Ja ich würde in einem 2FH mit dem Vermieter wohnen.(getrennte Wohnungen)
Habe bei der Besichtigung nicht bemerkt das keine Zähler vorhanden sind (bin da von ausgegangen dass sie zu einer Mietswohnung gehören) und habe auch beim Vertrag nicht darauf geachtet.
Vielleicht kann ich das Thema bei einem Gespräch klären.
Trozdem: Wie würde das ganze rechtlich aussehen?

Geändert von mel (19.11.2012 um 18:27 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 20.11.2012, 08:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen?

Zitat:
Wie würde das ganze rechtlich aussehen?
Wie ich schon schrieb. In einem 2FH in dem Mieter und Vermieter wohnen besteht keine Pflicht nach der Heizkostenverordnung abzurechnen. Folglich müssen auch keine Zähler an den Heizkörpern sein.

In diesem Fall kann der VM nach Wohnfläche oder, wenn beide Wohnungen ziemlich gleich groß sind, nach Wohneinheit abrechnen.

Das ist rechtlich vollkommen korrekt.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 20.11.2012, 16:13
mel mel ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen?

Danke für all die Infos und die schnellen Antworten
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Stichworte
besichtigung, nachmieter


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Keine schriftliche Kündigung, muss ich ausziehen und Nachmieter in die Wohnung lassen Mark85 Kündigung 7 17.10.2012 00:03
Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen? claudia_k Rechte und Pflichten 4 17.07.2012 08:54
Muss ich Vermieter für Renovierung vor Auszug in die Wohnung lassen? caro87 Rechte und Pflichten 1 16.10.2011 11:26
Muss ich meinen Vermieter in die Wohnung lassen? Mieter100 Rechte und Pflichten 2 15.02.2011 11:59
Wie oft darf Vermieter Wohnung besichtigen? hasi-matzi Mietrecht allgemein 2 01.07.2009 15:27


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:10 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Rechte und Pflichten
Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen?