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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Kosten für zugeklebtes Türschloß
Hallo liebe Forumleser
Ich bin neu hier und habe derzeit einige Angelegenheiten mit einem sturen Vermieter der sein Haus herunterkommen läßt. Vor kurzem wurde mir mein Türschloß vermutlich von einem Mietbewohner den ich wegen Diebstahl von mehreren Fahrrädern bei uns im Haus angezeigt hatte zugeklebt. Ich kam nachmittags nach Hause mein Türschloß war verklebt, der Vermieter nicht erreichbar und ein Mietmieter der öfters für unseren Vermieter Reperaturen erledigt half mir beim aufbohren des Schloßes. Ich fuhr anschließend zum Baumarkt kaufte mir ein neues Schloß, baute dieses ein und habe nun meinem Vermieter dies durch kürzen der Miete abgezogen. Er beruft sich auf die Kleinstreparaturklausel, die in diesem Fall da dies ein Notfall war, er nicht erreichbar war ich anschließend in meine Wohnung mußte außer Kraft gesetzt ist. Das folgende Schreiben habe ich dem Vermieter zugesand. Betrifft: Rückforderung bzw. Einbehaltung der Kosten für ein von unbekannte Tätern zugeklebtes Eingangsschloss. Am 22.10. 2015 wurde die Eingangstüre zu meiner Wohnung in der G................ 59 von unbekannten Tätern in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 17.00 Uhr mit Klebestoff zugeklebt. Ich versuchte den Vermieter Herr P.... um 17.03 Uhr telefonisch davon in Kenntniss zu setzen um mit Ihm den weiteren Vorgang zu besprechen (Nachprüfbar in der Anrufsliste meines Handys). Da Herr P..... nicht erreichbar war half mir ein Mitbewohner des Hauses, der für Herr P..... Hausmeistertätigkeiten erledigt das Türschloss auf zu bohren. Ich versuchte Herr P..... nochmals um 19.02 zu erreichen dieser war immer noch nicht erreichbar daraufhin informierte ich noch die Polizei. Da dies ein Notfall war und mir der Zugang in meine Wohnung verwährt war, der Vermieter nicht erreichbar war ich meine Wohnung wieder in einen zuschließbaren Zustand versetzen mußte, fuhr ich zum naheligenden Baumarkt kaufte ein neues Schloß für den Betrag von 15,99 Euro ( Rechnung liegt bei) und werde diese mit der nächste Miete einbehalten. Ich versuchte Herr P..... noch in einem kürzlich geführten Gespräch und über das Internet davon zu überzeugen, dieser sich jedoch auf die Kleinstreperaturklausel beruft. Anbei noch der Textausschnitt der im ganzen Text als Anhang bei liegt. Mängelbeseitigung in Notfällen In dringenden Notfällen – Heizungsausfall im Winter -, wenn der Vermieter oder sein Beauftragter nicht erreichbar sind, darf der Mieter die Reparatur selbst in Auftrag geben. Der Vermieter muss die erforderlichen Kosten übernehmen. Das gleiche gilt, wenn der Vermieter trotz Mängelanzeige und Mahnung keine Reparatur einleitet und nichts unternimmt, vgl. nur LG Köln 1 S 413/92, WM 94, 73. Hat beispielsweise ein unbekannter Dritter das Schloss in der Wohnungstür so mit Klebstoff verklebt, dass die Tür nicht mehr aufgeschlossen werden kann, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich, AG Siegburg 9 C 146/02. Anhänge: Kopie der Rechnung Kleinstreparaturklausel im allgemeinen Mietrecht als Ausdruck Er schrieb mir mitlerweile das er die Kostenübernahme ablehnen würde. Ich werde sie mit der kommenden Miete einbehalten. Nun meine Frage. Soll ich noch zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei machen die meine Angaben mit den Anrufen und der Anrufsliste aus meinem Handy bekräftigt? Wie sieht es rechtlich für mich aus falls dieser einen Anwalt einschalten möchte? Freundliche Grüße von Matthias |
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#2
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AW: Kosten für zugeklebtes Türschloß
Zitat:
Ich denke, Sie haben das Richtige getan, indem Sie die Kosten für das neue Schloss von Ihrer Miete abgezogen haben. Sie haben im Einklang mit dem Mietrecht gehandelt, das vorsieht, dass der Mieter Notreparaturen vornehmen kann, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist oder die Reparatur nicht veranlasst. Ihr Brief an den Vermieter war ausführlich und überzeugend. Sie haben nachgewiesen, dass das Schloss im Notfall abgeklebt wurde und Sie den Vermieter nicht erreichen konnten. Ich glaube, dass Sie gute Chancen haben, Ihren Fall vor Gericht zu gewinnen, wenn sich der Hausbesitzer dazu entschließt, einen Anwalt zu beauftragen. Zur Sicherheit sollten Sie jedoch einen Anwalt konsultieren. Was Ihre Frage zur Einreichung eines Polizeiberichts betrifft, halte ich das für eine gute Idee. Der Polizeibericht bestätigt Ihre Angaben mit Anrufen und einer Anrufliste von Ihrem Mobiltelefon. Dies kann auch nützlich sein, wenn der Fall vor Gericht kommt. Was das Türschloss selbst betrifft, kann Ihnen ein Schlosser beim Austausch helfen, sie sind Profis auf ihrem Gebiet. Hier sind einige Tipps, die Ihnen in dieser Situation helfen können: Bewahren Sie alle Beweise auf, die Ihre Geschichte stützen. Dazu gehören Kopien von Rechnungen, Anrufprotokollen, Fotos usw. Seien Sie konsistent mit Ihrer Geschichte. Wenn Sie gefragt werden, seien Sie bereit, alle Fragen zu dem, was passiert ist, zu beantworten. Scheuen Sie sich nicht, einen Anwalt um Hilfe zu bitten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Interessen zu schützen. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen. Wünsch dir Glück! |
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