Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Kosten für zugeklebtes Türschloß

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.11.2015, 13:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2015
Beiträge: 1
Standard Kosten für zugeklebtes Türschloß

Hallo liebe Forumleser
Ich bin neu hier und habe derzeit einige Angelegenheiten mit einem sturen Vermieter der sein Haus herunterkommen läßt.

Vor kurzem wurde mir mein Türschloß vermutlich von einem Mietbewohner den ich wegen Diebstahl von mehreren Fahrrädern bei uns im Haus angezeigt hatte zugeklebt.

Ich kam nachmittags nach Hause mein Türschloß war verklebt, der Vermieter nicht erreichbar und ein Mietmieter der öfters für unseren Vermieter Reperaturen erledigt half mir beim aufbohren des Schloßes.
Ich fuhr anschließend zum Baumarkt kaufte mir ein neues Schloß, baute dieses ein und habe nun meinem Vermieter dies durch kürzen der Miete abgezogen.

Er beruft sich auf die Kleinstreparaturklausel, die in diesem Fall da dies ein Notfall war, er nicht erreichbar war ich anschließend in meine Wohnung mußte außer Kraft gesetzt ist.

Das folgende Schreiben habe ich dem Vermieter zugesand.



Betrifft: Rückforderung bzw. Einbehaltung der Kosten für ein von unbekannte Tätern zugeklebtes Eingangsschloss.

Am 22.10. 2015 wurde die Eingangstüre zu meiner Wohnung in der G................ 59 von unbekannten Tätern
in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 17.00 Uhr mit Klebestoff zugeklebt.
Ich versuchte den Vermieter Herr P.... um 17.03 Uhr telefonisch davon in Kenntniss zu setzen um mit Ihm den weiteren
Vorgang zu besprechen (Nachprüfbar in der Anrufsliste meines Handys).
Da Herr P..... nicht erreichbar war half mir ein Mitbewohner des Hauses, der für Herr P..... Hausmeistertätigkeiten
erledigt das Türschloss auf zu bohren.
Ich versuchte Herr P..... nochmals um 19.02 zu erreichen dieser war immer noch nicht erreichbar daraufhin informierte
ich noch die Polizei.

Da dies ein Notfall war und mir der Zugang in meine Wohnung verwährt war, der Vermieter nicht erreichbar war ich meine Wohnung
wieder in einen zuschließbaren Zustand versetzen mußte, fuhr ich zum naheligenden Baumarkt kaufte ein neues Schloß für den Betrag
von 15,99 Euro ( Rechnung liegt bei) und werde diese mit der nächste Miete einbehalten.

Ich versuchte Herr P..... noch in einem kürzlich geführten Gespräch und über das Internet davon zu überzeugen, dieser sich jedoch
auf die Kleinstreperaturklausel beruft.

Anbei noch der Textausschnitt der im ganzen Text als Anhang bei liegt.



Mängelbeseitigung in Notfällen

In dringenden Notfällen – Heizungsausfall im Winter -, wenn der Vermieter oder sein Beauftragter nicht erreichbar sind, darf der
Mieter die Reparatur selbst in Auftrag geben. Der Vermieter muss die erforderlichen Kosten übernehmen. Das gleiche gilt, wenn der
Vermieter trotz Mängelanzeige und Mahnung keine Reparatur einleitet und nichts unternimmt, vgl. nur LG Köln 1 S 413/92, WM 94, 73.

Hat beispielsweise ein unbekannter Dritter das Schloss in der Wohnungstür so mit Klebstoff verklebt, dass die Tür nicht mehr
aufgeschlossen werden kann, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich, AG Siegburg 9 C 146/02.

Anhänge:
Kopie der Rechnung
Kleinstreparaturklausel im allgemeinen Mietrecht als Ausdruck





Er schrieb mir mitlerweile das er die Kostenübernahme ablehnen würde.
Ich werde sie mit der kommenden Miete einbehalten.

Nun meine Frage.
Soll ich noch zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei machen die meine Angaben mit den Anrufen und der Anrufsliste aus meinem Handy bekräftigt?

Wie sieht es rechtlich für mich aus falls dieser einen Anwalt einschalten möchte?

Freundliche Grüße von Matthias



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 29.10.2023, 02:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2023
Beiträge: 3
Standard AW: Kosten für zugeklebtes Türschloß

Zitat:
Zitat von Marsipulani Beitrag anzeigen
Hallo liebe Forumleser
Ich bin neu hier und habe derzeit einige Angelegenheiten mit einem sturen Vermieter der sein Haus herunterkommen läßt.

Vor kurzem wurde mir mein Türschloß vermutlich von einem Mietbewohner den ich wegen Diebstahl von mehreren Fahrrädern bei uns im Haus angezeigt hatte zugeklebt.

Ich kam nachmittags nach Hause mein Türschloß war verklebt, der Vermieter nicht erreichbar und ein Mietmieter der öfters für unseren Vermieter Reperaturen erledigt half mir beim aufbohren des Schloßes.
Ich fuhr anschließend zum Baumarkt kaufte mir ein neues Schloß, baute dieses ein und habe nun meinem Vermieter dies durch kürzen der Miete abgezogen.

Er beruft sich auf die Kleinstreparaturklausel, die in diesem Fall da dies ein Notfall war, er nicht erreichbar war ich anschließend in meine Wohnung mußte außer Kraft gesetzt ist.

Das folgende Schreiben habe ich dem Vermieter zugesand.



Betrifft: Rückforderung bzw. Einbehaltung der Kosten für ein von unbekannte Tätern zugeklebtes Eingangsschloss.

Am 22.10. 2015 wurde die Eingangstüre zu meiner Wohnung in der G................ 59 von unbekannten Tätern
in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 17.00 Uhr mit Klebestoff zugeklebt.
Ich versuchte den Vermieter Herr P.... um 17.03 Uhr telefonisch davon in Kenntniss zu setzen um mit Ihm den weiteren
Vorgang zu besprechen (Nachprüfbar in der Anrufsliste meines Handys).
Da Herr P..... nicht erreichbar war half mir ein Mitbewohner des Hauses, der für Herr P..... Hausmeistertätigkeiten
erledigt das Türschloss auf zu bohren.
Ich versuchte Herr P..... nochmals um 19.02 zu erreichen dieser war immer noch nicht erreichbar daraufhin informierte
ich noch die Polizei.

Da dies ein Notfall war und mir der Zugang in meine Wohnung verwährt war, der Vermieter nicht erreichbar war ich meine Wohnung
wieder in einen zuschließbaren Zustand versetzen mußte, fuhr ich zum naheligenden Baumarkt kaufte ein neues Schloß für den Betrag
von 15,99 Euro ( Rechnung liegt bei) und werde diese mit der nächste Miete einbehalten.

Ich versuchte Herr P..... noch in einem kürzlich geführten Gespräch und über das Internet davon zu überzeugen, dieser sich jedoch
auf die Kleinstreperaturklausel beruft.

Anbei noch der Textausschnitt der im ganzen Text als Anhang bei liegt.



Mängelbeseitigung in Notfällen

In dringenden Notfällen – Heizungsausfall im Winter -, wenn der Vermieter oder sein Beauftragter nicht erreichbar sind, darf der
Mieter die Reparatur selbst in Auftrag geben. Der Vermieter muss die erforderlichen Kosten übernehmen. Das gleiche gilt, wenn der
Vermieter trotz Mängelanzeige und Mahnung keine Reparatur einleitet und nichts unternimmt, vgl. nur LG Köln 1 S 413/92, WM 94, 73.

Hat beispielsweise ein unbekannter Dritter das Schloss in der Wohnungstür so mit Klebstoff verklebt, dass die Tür nicht mehr
aufgeschlossen werden kann, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich, AG Siegburg 9 C 146/02.

Anhänge:
Kopie der Rechnung
Kleinstreparaturklausel im allgemeinen Mietrecht als Ausdruck





Er schrieb mir mitlerweile das er die Kostenübernahme ablehnen würde.
Ich werde sie mit der kommenden Miete einbehalten.

Nun meine Frage.
Soll ich noch zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei machen die meine Angaben mit den Anrufen und der Anrufsliste aus meinem Handy bekräftigt?

Wie sieht es rechtlich für mich aus falls dieser einen Anwalt einschalten möchte?

Freundliche Grüße von Matthias
Ich verstehe, dass Sie sich in einer schwierigen Situation mit einem hartnäckigen Hausbesitzer befinden.

Ich denke, Sie haben das Richtige getan, indem Sie die Kosten für das neue Schloss von Ihrer Miete abgezogen haben. Sie haben im Einklang mit dem Mietrecht gehandelt, das vorsieht, dass der Mieter Notreparaturen vornehmen kann, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist oder die Reparatur nicht veranlasst.

Ihr Brief an den Vermieter war ausführlich und überzeugend. Sie haben nachgewiesen, dass das Schloss im Notfall abgeklebt wurde und Sie den Vermieter nicht erreichen konnten.

Ich glaube, dass Sie gute Chancen haben, Ihren Fall vor Gericht zu gewinnen, wenn sich der Hausbesitzer dazu entschließt, einen Anwalt zu beauftragen. Zur Sicherheit sollten Sie jedoch einen Anwalt konsultieren.

Was Ihre Frage zur Einreichung eines Polizeiberichts betrifft, halte ich das für eine gute Idee. Der Polizeibericht bestätigt Ihre Angaben mit Anrufen und einer Anrufliste von Ihrem Mobiltelefon. Dies kann auch nützlich sein, wenn der Fall vor Gericht kommt.

Was das Türschloss selbst betrifft, kann Ihnen ein Schlosser beim Austausch helfen, sie sind Profis auf ihrem Gebiet.

Hier sind einige Tipps, die Ihnen in dieser Situation helfen können:

Bewahren Sie alle Beweise auf, die Ihre Geschichte stützen. Dazu gehören Kopien von Rechnungen, Anrufprotokollen, Fotos usw.
Seien Sie konsistent mit Ihrer Geschichte. Wenn Sie gefragt werden, seien Sie bereit, alle Fragen zu dem, was passiert ist, zu beantworten.
Scheuen Sie sich nicht, einen Anwalt um Hilfe zu bitten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Interessen zu schützen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen. Wünsch dir Glück!
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kosten für Makler? Hepburn80 Mietrecht allgemein 2 06.06.2018 17:24
TV Kosten in den Nebenkosten Nike Betriebskosten und Nebenkosten 1 16.06.2011 07:17
Kosten Heizungsablesung Westice2 Betriebskosten und Nebenkosten 0 25.11.2010 13:34
Kosten für Baumbestandskontrolle dr.memo Betriebskosten und Nebenkosten 2 08.11.2009 19:27
Umlagefähige Kosten? Watze83 Betriebskosten und Nebenkosten 1 16.03.2008 20:05


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Rechte und Pflichten
Kosten für zugeklebtes Türschloß