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Lärm durch BubbleTea-Bar

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 24.06.2012, 09:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2012
Beiträge: 2
Standard Lärm durch BubbleTea-Bar

Hallo!
Seit 3 Wochen ist im Erdgeschoss unseres Hauses eine Bar geöffnet. Es handelt sich um ein Wohnhaus mit 6 Wohnungen. Unsere Wohnung liegt direkt über der Bar und der Lärm ist unerträglich. Der Bass der Musikanlage läuft rund um die Uhr und ist selbst mit Ohropax noch zu spüren. Freitags und Samstags brummt es teilweise bis 1Uhr in der Nacht und Sonntag Morgens wird die Musikanlage wieder um 8Uhr eingeschaltet. Wir haben die Ladenbesitzer nun schon mehrmals darauf hingewiesen den Bass auszumachen, jedoch passiert nichts in diese Richtung.
Gibt es Möglichkeiten, etwas gegen diese unsägliche Lärmbelästigung zu unternehmen?

Vielen Dank für eure Hilfe!



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  #2  
Alt 24.06.2012, 10:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Lärm durch BubbleTea-Bar

1. Was war vorher in diesem Ladenlokal, auch ein gastronomischer Betrieb?

2. Ist der Vermieter beweisbar aufgefordert worden, für Ruhe spätestens ab 22:00 Uhr (Hausordnung?) zu sorgen.

3. Parallel mit dem Ordnungsamt Kontakt aufnehmen. Die müssen alle gastronomischen Betribe genehmigen und können Auflagen bei der Lärmentwicklung machen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.06.2012, 10:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Lärm durch BubbleTea-Bar

Danke für die schnelle Antwort!

zu 1.
Seid unserem Einzug wurde der Laden renoviert und uns wurde nicht gesagt, dass eine Bar in den Laden soll. Vorher war es wohl ein Schreibwarenladen.

zu 2.
In der Hausordnung steht, dass ab 22Uhr Lärm zu vermeiden ist.
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Antwort

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Stichworte
gastronomie, lärm, lärmbelästigung


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