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Lüften vorgeschrieben und mit Fotos dokumentiert !!

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.12.2017, 18:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.12.2017
Beiträge: 3
Böse Lüften vorgeschrieben und mit Fotos dokumentiert !!

Hallo,
seit 2 Jahren wohnen wir Tür an Tür mit dem Vermieter im Erdgeschoss. Vom ersten Tag an hat er uns *belehrt*, wie und wann wir die Wohnung zu lüften haben und ständig bekomme ich mich mit ihm in die Haare. Bei uns ist weder Schimmel oder Feuchtigkeit zu beklagen !! Heute zitierte er meinen Lebensgefährten zu sich um ihm zu sagen das wir demnächst eine Abmahnung bekommen wegen diesem Thema und, das ist der Hammer, er hätte dafür auch Beweißfotos !!! Ich könnte ausrasten 😡
Darf er uns eine Abmahnung geben ?
Danke im voraus

LG Nikki



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  #2  
Alt 12.12.2017, 19:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Lüften vorgeschrieben und mit Fotos dokumentiert !!

Natürlich darf der Vermieter seinen Mietern eine Abmahnung schreiben, das gleiche Recht hat auch der Mieter. Ich würde in solch einem Fall meinen Kommentar dazu schreiben und den Schrieb dann abheften.

Aufpassen und aktiv werden muss man nur, wenn aufgrund der Abmahnung eine Kündigung nachkommen sollte. Einziges Problem könnte es geben, wenn Sie mit dem Vermieter ohne weitere Mieter im Haus wohnen. Dann kann er nämlich die Kündigung ohne Angabe von Gründen aussprechen. Die Kündigungsfrist in solch einem Fall wäre dann 3 Monate länger.
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  #3  
Alt 12.12.2017, 19:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.12.2017
Beiträge: 3
Standard AW: Lüften vorgeschrieben und mit Fotos dokumentiert !!

5 Mieter sind wir insgesamt. Dieses Problem hatte auch die Vormieterin von uns. Er hatte bei ihr sogar bemängelt, das sie dich öfters ihre Fenster putzen sollte !!!
Aber darf er denn die Lüftungszeiten von uns mit Fotos dokumentieren ?? Das ist doch nicht rechtens...
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  #4  
Alt 12.12.2017, 19:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Lüften vorgeschrieben und mit Fotos dokumentiert !!

Ob rechtens oder nicht, das ist doch garnicht die Frage. Diese Fotos jedenfalls können doch garnicht belegen, ob Sie lüften, oder nicht. Ihrem Vermieter fehlen ein paar Tassen im Schrank und Sie sollten sich mit ihm keine Gespräche, die automatisch zu Streitgesprächen führen, unterlassen.
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  #5  
Alt 12.12.2017, 20:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.12.2017
Beiträge: 3
Standard AW: Lüften vorgeschrieben und mit Fotos dokumentiert !!

Stimmt..deswegen spricht er ja nur noch mit meinem Mann��
Fanke
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  #6  
Alt 08.05.2018, 09:43
Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2017
Beiträge: 30
Standard AW: Lüften vorgeschrieben und mit Fotos dokumentiert !!

In unserem Mietvertrag steht, dass Lüften auf ein Minimum zu beschränken ist ???
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  #7  
Alt 29.10.2018, 15:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2015
Beiträge: 18
Standard AW: Lüften vorgeschrieben und mit Fotos dokumentiert !!

Wie wäre es mit dem Minimum?
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  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Stichworte
abmahnung, feuchtigkeit, lüften, schimmel

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