|
Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Mein Mann hat von seiner Mutter ein 3-Familienhaus geerbt. Bis zu ihrem Tod (2010) hat die Eigentümerin die Treppenhausreinigung auf eigene Kosten organisiert. Seitdem haben wir immer wieder Schwierigkeiten, denn zwei Mietparteien halten gar nichts von Treppenhausreinigung. Es gibt erhebliche Verschmutzungen am Boden, Spinnweben überall etc.. Wenn es unerträglich wurde, habe ich mich dann schließlich selbst drangegeben.
Wir haben versucht, ein Gespräch zu führen und eine Regelung herbeizuführen; die Verantwortung schieben sich beide Mietparteien jedoch gegenseitig zu ("der hat nicht gereinigt, also brauche ich das auch nicht", "eine zweiwöchentliche Reinigung reicht doch", "kehren reicht ja aus") - gekehrt oder zweiwöchentlich gereinigt wird jedoch auch nicht.... Die dritte Wohnung soll nun auch vermietet werden und wir möchten die äußerst unbefriedigende Situtation der Treppenhausreinigung endlich regeln. Im Mietvertrag findet sich unter § 11 - Benutzung der Mieträume folgende Regelung: "Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu reinigen.". Eine Hausordnung, einen Putzplan o. ä. gibt es jedoch nicht. Was heißt "ordnungsgemäß reinigen"? Was für Möglichkeiten haben wir in diesem Fall? Vielen Dank für eure Info! Beate |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
![]() Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
![]()
In einem solchen Fall ist es dringend angeraten, sich beim örtlichen Haus&Grundbesitzerverein, besser bekannt unter Haus&Grund, die nötige Hilfe zu holen. Ein Forum kann nicht Fehler, die in der Verganheit gemacht wurden aus der Welt schaffen.
Die Aufforderung "ordnungsgemäß zu reinigen" muss vom Vermieter definiert werden, wenn wie hier bei den Mietern keine Einsicht zu erwarten ist. Und noch was, bitte alle Kommunikation mit den Mietern nur noch schriftlich, je nach Thema sogar per Einwurfeinschreiben, vornehmen. Letzte Anmerkung. Informieren Sie sich wie teuer den Mietern eine wöchentliche Reinigung der Allgemeinflächen käme. |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Vielen Dank für die Info - wir hatten auf eine einfache Lösung gehofft.
Wir sind Mitglied bei Haus & Grund - dann werden wir dort einen Termin vereinbaren. Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage und ein glückliches Jahr 2017. Beate |
![]() |
|
Stichworte |
mietvertrag, putzplan, reinigung, treppenhausreinigung |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Wieder einmal Fragen zum Pflichtteil | G.O. | Erbschaft und Erbe | 2 | 16.08.2013 13:57 |
Treppenhausreinigung - Kündigungsfrist bei Umzug | sebas | Kündigung | 1 | 04.05.2013 12:06 |
Immer wieder der gleiche Mangel | Mieterin | Kündigung | 2 | 24.01.2011 18:11 |
Mieter pleite - Wie kommen wir da wieder raus? | kampfzweg | Kündigung | 2 | 08.12.2010 23:33 |
Umzug schimmelbedingt - Maklerprovision wieder bezahlen? | JumbledIce | Mietrecht allgemein | 1 | 29.07.2009 18:50 |