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Müll im Keller und Eingangsbereich

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 10.05.2012, 12:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 3
Standard Müll im Keller und Eingangsbereich

Wir wohnen in einem 8-Parteien-Haus. Als wir vor 5 Jahren eingezogen sind stand im Kellergang 1 Fahrrad und an der Außentreppe war auch eines angeschlossen. 5 Jahre später stehen im Kellergang 2 Sofas, 1 Matratze, mehrere Stühle, 1 Fahrrad, zerbrochene Glasscheiben, gebrauchte Farbeimer und das Fahrrad im Außenbereich ist nach 5 Jahren zerschlissen, verrostet und hat Gesellschaft von einem Kinderwagen, einem Schlitten, einem Sonnenschirmständer, einem weiteren Fahrrad und mehr bekommen. Kurz, wo Müll war ist eine Müllkippe gewachsen. Auf Nachfrage bei unserem Vermieter wurde mir gesagt daß sie sich da nicht drum kümmern können da es Kosten verursachen würde den Sperrmüll zu bestellen.
Meine Frage ist nun in wieweit der Vermieter auch für die Ordnung im Außen- sowie Innenbereich zuständig ist.
Auf einen von mir entworfenen Aushang im Treppenhaus mit der Bitte die Sachen zu entfernen erfolgte keine Reaktion. Dazu muß ich sagen daß wir hier einen ständigen Wechsel an Mietern haben (sind halt ne Studentenstadt) und es nicht nachvollziehbar ist wem hier welche Sachen gehören.

Lieben Gruß und danke für eure Hilfe

Schnecke



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  #2  
Alt 10.05.2012, 12:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Müll im Keller und Eingangsbereich

Zitat:
und es nicht nachvollziehbar ist wem hier welche Sachen gehören.
Dazu ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, die Besitzer zu ermitteln. Er kann und darf regelmäßig die Sperrmüllabfuhr bestellen und die Kosten über die Betriebskosten abrechnen. In solch einem Fall wird es wohl eher "Unschuldige" treffen, aber der Vermieter hat die Pflicht solche brennbaren Materialien aus den Gängen zu entfernen.
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Stichworte
eingangstür, keller, treppenhaus


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