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Muss ich Vermieter für Renovierung vor Auszug in die Wohnung lassen?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 15.10.2011, 19:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.10.2011
Beiträge: 1
Standard Muss ich Vermieter für Renovierung vor Auszug in die Wohnung lassen?

Hallo,
ich ziehe Ende November aus meiner Wohnung aus. Mit dem Vermieter ist vereinbart, dass meine Mitbewohnerin und ich (wir ziehen beide aus) unsere Zimmer gestrichen übergeben, womit wir auch einverstanden sind.
Der Vermieter möchte jedoch zusätzlich noch eine Gasheizung austauschen lassen, die Türen neu lackieren lassen sowie den Wasserhahn in der Küche vom Klempner wechseln lassen.
Da ich gerade mitten im Staatsexamen bin, habe ich den Vermieter schon vor einigen Wochen gebeten, keine Handwerkertermine für diese Renovierungsarbeiten vor meinem Auszug zu legen, sondern diese in den 3 verbleibenden Tagen zwischen meinem Auszug und dem Einzug der neuen Mieter durchführen zu lassen.
Heute fand ich, wie schon so oft, einen Zettel in meinem Briefkasten, mit dem Hinweis, dass am Montag um 9 ein Handwerker für den (intakten) Wasserhahn in der Küche kommt. Da ich zu dieser Zeit nicht hier sein kann, habe ich die Vermieter darauf hingewiesen und bin (wie ebenfalls schon häufiger) recht unfreundlich aufgefordert worden, den Wohnungsschlüssel an dem Tag zur Verfügung zu stellen. Dies lehne ich grundsätzlich ab, seit bei der Badrenovierung vor 2 Jahren unangekündigt und somit auch ungefragt in der Küche eine Wasseruhr installiert wurde.
Da ich mit den Vermietern, obwohl sie im selben Haus wohnen, alles weitere gerne schriftlich klären möchte, habe ich zu diesem Fall einige fragen:
1. Dürfen die Vermieter von mir verlangen, dass ich sie zu Renovierungszwecken (Türen lackieren, neue Heizung, neuer Wasserhahn) in die Wohnung lasse, während ich noch hier wohne und für die Prüfungen lernen muss?
2. Falls nein - gibt es einen konkreten Paragraphen, auf den ich mich berufen kann?
3. Muss ich Handwerker für solche Zwecke in die Wohnung lassen oder darf ich den Zugang verwehren?
4. Kann sich das negativ auf die Rückzahlung der Kaution auswirken?

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass Renovierungsarbeiten dieser Art nach Auszug gemacht werden - meinen Vermietern sind die 3 Tage dafür aber anscheinend zu knapp. Aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass sie die Wohnung dann schlichtweg nicht zum Folgemonat hätten weitervermieten sollen...


Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Die ganze Geschichte kostet gerade einige Nerven, die ich lieber in meine Examensprüfungen stecken würde.

Vielen Dank im Voraus

Caroline



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  #2  
Alt 16.10.2011, 11:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Muss ich Vermieter für Renovierung vor Auszug in die Wohnung lassen?

Das Streichen von Wänden, Türen, Heizkörpern gehören zu den Schönheitsreparaturen, die bei einer gültigen Klausel vom Mieter zu erbringen sind. Sie sollten zuerst einmal prüfen (lassen), ob Sie überhaupt die Wände streichen müssen.

Als nächstes würde ich dem Mieter mitteilen, dass Sie wegen des Staatsexamen Ihre Ruhe benötigen und darüber hinaus auch keine Handwerker in Ihrer Wohnung dulden werden. Bei Zuwiderhandlungen folgt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Wenn Sie ausgezogen sind hat der Vermieter alle Möglichkeiten die Wohnung nach seinem Gusto zu renovieren.

Für die Rückzahlung der Kaution kann sich der Vermieter übrigens reichlich Zeit lassen: Rückzahlung der Mieterkaution

Und wegen der Klausel betreffend der Schönheitsreparaturen sollten Sie den kompletten Text hier einstellen oder den Passus einscannen.
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Antwort

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Stichworte
auszug, mietkaution, renovierung, rückzahlung, schönheitsreparaturen


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