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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Nachbarin verriegelt Haustür trotz Behinderung
Hallo, ich habe ein Problem mit unsere Nachbarin.
Sie wohnt im Erdgeschoss und ist der Meinung, die Haustür soll nachts abgeriegelt bleiben. Ich bin gehbehindert und wohne im dritten Stock (Ohne Aufzug), und es ist schon häufiger vorgekommen dass die Tür, insbesondere am Wochenende, auch am späten Vormittag noch verschlossen war, wobei dann jemand extra runter musste um Besuch oder den Postboten rein zu lassen. Mein eigentliches Problem ist aber dass im Falle eines notfalls in der Nacht, oder eben allgemein wenn die Haustür abgeriegelt ist, womöglich niemand da wäre um die Hilfskräfte rein zu lassen. Die Nachbarin lässt nicht mit sich reden, sie meint in der Hausordnung würde stehen dass die Tür nachts verschlossen werden muss. Ich habe die Hausordnung gelesen und da steht die Tür soll zwischen 22 - 6 Uhr geschlossen bleiben, jedoch nicht dass sie auch abgeriegelt werden muss. Meine frage nun ist ob die Nachbarin überhaupt das recht hat die Haustür zu verriegeln oder ob mir, sollte sie weiterhin darauf bestehen, ein Anwalt weiter helfen würde. |
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AW: Nachbarin verriegelt Haustür trotz Behinderung
Zitat:
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AW: Nachbarin verriegelt Haustür trotz Behinderung
Ich habe für Ihre Situation vollstes Verständnis, doch Ihr Ansprechpartner sollte zuerst der Vermieter sein, um die Nachbarin auf ein solidarisches Verhältnis einzustimmen.
Schildern Sie auch noch einmal ganz genau Ihre Situation, vor allem im Fall, wenn Ihrerseits Hilfe benötigt werden würde. Ein Aufbruch der Türen durch Sicherheitskräfte sollte sicher auch vermieden werden! Sollte dies keine Früchte tragen, sprechen Sie mit einem Anwalt! Wir bieten über unser Portal und dem folgenden Link eine günstige Möglichkeit der Online Rechtsberatung für Mietrecht an: Online Beratung durch Anwalt - Rechtsberatung online Hier können Sie Ihr Mietrecht Problem schildern, ein kostenloses Angebot für eine Beratung einfordern und dann entscheiden, ob Sie dieses annehmen möchten! Zumindest haben Sie dann eine rechtsichere Auskunft von einem Fachmann! Mietrecht Einfach
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#4
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AW: Nachbarin verriegelt Haustür trotz Behinderung
So, nach ein paar Wochen gibt es einige Entwicklungen:
Nach ein Gespräch mit der Vermieterin war ihre Erklärung, dass in unser 4-Familien Haus die eine etwas ältere Nachbarin wohnt (alleine im Erdgeschoss), eine alleinerziehende Mutter von zwei Kinder, und eine weitere etwas ältere Dame die ebenfalls alleine Wohnt, und alle 3 hätten Angst wenn die Tür nachts nicht verriegelt bleibt. Deshalb ginge das mit dem Verschließen der Tür in Ordnung. Zu meinen Einwand über einen möglichen Notfall war ihre Antwort, dass bei der Krankenkasse so ein Notfallknopf/schalter beantragt werden kann, und dass mögliche Schäden wegen eines Notfalls durch die Versicherung abgedeckt wären. Was nun meine Frage an euch ist: wäre eine Klage gegen diese Entscheidung hoffnungslos? Was könnte bei einer mögliche Klage für meine Situation sprechen? Oder ist es danneine subjektive Entscheidung des Richters? |
#5
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AW: Nachbarin verriegelt Haustür trotz Behinderung
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt, wie es auch @Recht-Einfach am 20.05. schrieb.
Vielleicht kann aber auch der Behindertenbeauftragte Ihrer Gemeinde etwas dazu beitragen. Was ist denn dazu im Mietvertrag, wenn überhaupt, vereinbart? Hier etwas aus dem Internet: Mieter haben ist keinen Anspruch auf abgeschlossene Haustür Lieber Herr Regenmacher, in der letzten Beratungsstunde teilte ein Vermieter mit, dass ein vor kurzem eingezogener Mieter bereits anfängt Schwierigkeiten zu machen. Er hatte wiederholt darauf bestanden, dass die Haustür des Mietshauses ab 22:00 Uhr abgeschlossen werden solle. Das wurde bisher im gegenseitigen Einvernehmen der übrigen Mieter und des Vermieters nicht so praktiziert. Eine entsprechende Regelung in der Hausordnung auf Wunsch des Mieters lehnte der Vermieter deshalb ab. Der Mieter reagierte mit einer Minderung der Miete. Jedoch: Das Verhalten des Mieters war nicht zulässig. Mietvertrag und Hausordnung können zwar vorsehen, dass eine Haustür nachts aus Sicherheitsgründen von den Mietern verschlossen werden muss. Der beratene Vermieter konnte aber vom Mieter nicht dazu gezwungen werden, nachträglich die bestehende Hausordnung abzuändern. Hier wäre zudem die Zustimmung der übrigen Mieter erforderlich. In Gesetzen oder Verordnungen ist das Abschließen einer Haustür nicht vorgeschrieben. Eindeutige Gerichtsurteile existieren nicht. Das Verschließen einer Haustür verhindert zwar den Zutritt von unberechtigten Personen und sichert die Hausbewohner vor möglichen Einbrüchen ab. Andererseits – und das ist der springende Punkt – erschwert eine verschlossene Haustür eine notwendige Flucht in einem Notfall oder den Zutritt für Rettungskräfte. Ein Vermieter kann bei einer Interessenabwägung also durchaus auch zu dem Ergebnis kommen, dass die Haustür nachts unverschlossen bleiben muss – auch wenn es sich nicht um eine sogenannte Fluchttür handelt. Mit freundlichen Grüßen, Dr.Tobias Mahlstedt |
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Stichworte |
behinderung, eingangstür, haustür |
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