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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Ich wohne in einem Mietshaus, das 1951 gebaut wurde. Damals war noch keine Trittschalldämmung üblich. Es ist sehr hellhörig in diesem Haus, aber damit kann man leben, da alle Mieter sich den Gegebenheiten anpassen.
Vor vier Wochen ist über mir ein neuer Mieter eingezogen. Dieser Mieter ist ein Nachtmensch. Er steht nachts um 2 bzw. 3 Uhr auf. Er zieht die Türen und auch die Fenster mit ziemlich viel Kraft zu, dass es jedesmal Wumms macht und danach die Wände und der Fußboden wackelt. Ebenso geht er mit kräftigen Schritten übers Parkett, dass hier unten bei mir alles wackelt. Dieses Wackeln ist dermaßen stark, dass ich davon aus dem tiefsten Schlaf wach werde und es sich wie ein Erdbeben anfühlt. Ich habe den Mieter mehrmals gebeten, seine Gangweise nachts zu ändern und auch Türen und Fenster leise zu schließen. Aber nichts passiert. Er meinte in einem Gespräch, dass ich wohl überempfindlich sei und er schon leise gehe. Das Problem ist dabei nicht die Lautstärke, sondern die starken Schwingungen. Ich wollte es ihm einmal demonstrieren, aber lehnte das leider ab. Ich muss dazu sagen, dass der Mieter davor. Auch ein junger Mann, allerdings viel größer und kräftiger, niemals solche Erschütterungen verusacht hat. Wenn er Frühschicht hatte, bin ich nie von ihm wach geworden, wenn er früh um 3 oder 4 aufgestanden ist. Von ihm waren weder Schritte noch Türen oder Fenster zu hören. Es ist meiner Meinung als vermeidbar, solche Wackelei zu verursachen. Ich stecke mir nachts inzwischen Stöpsel in die Ohren, die das tiefe Wummsen aber durchlassen und nichts gegen die Schwingungen bringen. Ich schlafe auf einem aufblasbaren Gästebett, dass die Schwinungen etwas mildert. Zwei Nächte die Woche nehme ich ein starkes Schlafmittel, um wenigstens ab und zu ein bisschen besser zu schlafen. Aber auch dann werde ich nachts von ihm wach. Meine Nerven liegen inzwischen ziemlich blank. Ich führe seit zwei Wochen ein Ruhestörungsprotokoll. Nun habe ich zu diesem Thema nichts im Netz gefunden, es handelt sich ja nicht um Ruhestörung in Form von Lärm sondern um Schwingungen. Da ich aber vorher meine Ruhe hatte, bin ich der Meinung, das lässt sich abstellen. Ich wollte mich beim Vermieter über diese Ruhestörung beschweren. Weiß jemand, ob ich da überhaupt eine Chance auf Erfolg habe oder bezieht sich Ruhestörung immer auf hörbaren Lärm? Ich habe in irgendeinem Urteil mal gelesen, dass man auch das Trampeln (so kann man das wohl nennen) zu unterlassen hat und notfalls Hausschuhe anziehen muss. Ich wäre dankbar für eine Antwort. LG Lissy |
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#2
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Lesen Sie sich hier mal durch:
Mietrecht: Lärm, Wohngeräusche, Trittschall und weiter: Die Pflichten der Mieter im Hinblick auf Lärmverursachung und Lärmvermeidung umschrieb auch das Landgericht München in einem Urteill aus dem Jahr 1990 genau und ausführlich, andere Gerichte haben ähnlich entschieden: Zur Reduzierung des Trittschalls ist dem Mieter einer hellhörigen Altbauwohnung durchaus zumutbar, die Wohnung nur mit Hausschuhen zu begehen und dies auch von den Gästen zu verlangen. Die bloße Aufforderung an die Gäste, Lärm zu vermeiden, reicht nicht aus. LG München I, 25. Zivilkammer, Urteil vom 8. November 1990, Az: 25 O 7514/89. |
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