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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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neue Datenschutzverordnung (EU-DSGVO)
Hallo Leute,
ich bin neu hier. Nachdem ich das Forum durchsucht habe, aber nichts gefunden habe, stelle ich einfach mal meinen Sachverhalt dar: Es geht um die neue Europäische Datenschutzverordnung, deren Übergangszeit zum 25.05. endet und sie somit wirksam wird. Die neue DSGVO erlaubt es ja jeden jegliche Nutzung und Weitergabe der personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Email, etc.) zu untersagen und zu widerrufen. Auf die schriftliche Anfrage meines Vermieters habe ich jegliche Nutzung und Weitergabe meiner personenbezogener Daten widersprochen und untersagt. Jetzt habe ich ein Schreiben von meinem Vermieter bekommen mit der Ankündigung einer außerordentlichen Kündigung meines Mietvertrages! Begründung: schwerwiegender Eingriff in die Durchführung eines ordentliches Mietverhältnisses bzw. schwerwiegender Eingriff in das Vertragsrecht! Er meint, dass so weder die Hausverwaltung, noch Versorger (Ableser), Handwerker oder Behörden arbeiten können! Die Hausverwaltung hat ihm schon die Bestätigung geschickt, dass sie meine Daten gelöscht habe! Kann er das? Kann der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich kündigen? Wenn ja, wie lande ist die Kündigungsfrist? Ich will grundsätzlich nicht das meine Daten weitergegeben werden und laut DSGVO dürfen mir bei einem Widerspruch keine negativen Folgen entstehen! Vielen Dank für Eure Hilfe!! |
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#2
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AW: neue Datenschutzverordnung (EU-DSGVO)
Hallo, hierzu gibt es vermutlich noch keine vergleichbaren Fälle, weshalb auch ich keine Antwort auf die Frage geben kann.
Aber Sie sollten auch einsehen, dass die Weitergabe persönlicher Daten z.B. an Grundversorger notwendig ist. Oder Sie müssen sich selber um alles kümmern ... dann erhalten diese Dienste die Daten halt von Ihnen und nicht von Ihrem Vermieter. Suchen Sie einfach mal das Gespräch. Da werden meines Erachtens Probleme geschaffen, wo eigentlich keine sind Beste Grüße, Recht-Einfach
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#3
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AW: neue Datenschutzverordnung (EU-DSGVO)
Grundsätzlich ist es so, dass du der Löschung bzw. Weitergabe deiner Daten widersprechen kannst, wenn dies nicht die Erfüllung des Vertragsverhältnisses behindert. In diesem Fall tut es das allerdings, wenn der Vermieter deine Daten an andere Dienstleister nicht mehr weitergeben kann.
Dir sofort die fristlose Kündigung auszusprechen, finde ich in diesem Fall doch sehr hart. Versuche doch noch einmal mit deinem Vermieter zu sprechen, vllt findet ihr eine Einigung mit der ihr beide leben könnt. |
#4
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AW: neue Datenschutzverordnung (EU-DSGVO)
Ich denke nicht das Vermieter der Grund sind wrum soviel über Datenschutz gesprochen und debattiert wird. Und auch nicht der Grund warum neue Gesetze erlassen werden. Das klingt für mich nach einem Fall von "Weil ichs kann und es mein Recht ist". Hier scheisst man sich allerdings ins eigene Bein.
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Stichworte |
außerordentliche kündigung, dsgvo, mietvertrag |
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