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Nutzung eines gemieteten Stellplatzes

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.12.2013, 17:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.12.2013
Beiträge: 1
Standard Nutzung eines gemieteten Stellplatzes

Schönen Guten Tag,
Ich habe mit meiner Wohnung zwei Stellplätze gemietet.
Einer ist neben dem Haus und einer davor.
Es geht um den Stellplatz vor dem Haus.
Er ist parallel zur Straße gebaut und zwischen der Hauswand und dem Stellplatz ist ein Gemeinschaftsweg.

Jetzt habe ich zwei fragen:
1. Darf ich quer in diesen parkplatz parken, wenn der Gemeinschaftsweg nicht behindert wird und ich auch nicht auf die Straße stehe?
2. darf ich auf diesen Stellplatz auch zwei Autos abstellen, sofern der Gemeinschaftsweg und die Straße unbehindert bleiben?

Im Mietvertrag ist nicht geregelt wie ich auf diesen Stellplätzen parken darf oder nicht, bzw. Auch nicht mit wievielen Parkplätzen.
Die Vermieterin meinte mündlich bei der Wohnungsübergabe, dass wir quer parken dürfen und das auch mit zwei Autos. Für diese Unterhaltung gibt es auch Zeugen.

Danke im voraus für ihre Antworten.

MfG



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  #2  
Alt 28.12.2013, 18:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nutzung eines gemieteten Stellplatzes

Machen Sie ein Foto oder eine Zeichnung von dem Parkplatz!
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  #3  
Alt 24.01.2014, 11:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2014
Beiträge: 2
Standard AW: Nutzung eines gemieteten Stellplatzes

Hallo Jaeger426,

ich würde sagen, es spricht nichts dagegen, dass Sie quer parken, wenn 1. nichts dazu im Mietvertrag steht, 2. Sie niemanden behindern und 3. sich der Parkplatz auf dem Privatgrundstück befindet. Falls der Parkplatz zum öffentlichen Straßenland gehört, ist das Querparken nur bei Smarts geduldet.

MfG
Sven
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Stichworte
parkplatz, stellplatz

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