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Recht auf Ersatzschlüssel?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 05.08.2008, 15:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 1
Standard Recht auf Ersatzschlüssel?

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Wir haben für unsere Wohnung 2 Wohnungsschlüssel (einen pro Person) und wollten noch einen dritten Schlüssel als Ersatz. Es hat sich jedoch nun herausgestellt, dass dies Sicherheitsschlüssel sind und weder Vermieter noch Hausverwaltung die dazugehörige Karte bzw. Nummer haben. Es ist folglich nicht möglich, einen weiteren Schlüssel nachmachen zu lassen.
Ein Ausweg wäre, ein neues Schloss einbauen zu lassen. Der Vermieter hat nichts dagegen, will jedoch keinesfalls die Kosten dafür übernehmen.
Meine Frage liegt nun auf der Hand: Müsste er nicht doch zahlen? Ist es nicht die Pflicht des Vermieters, dem Mieter die Möglichkeit zu geben, seinen Wohnungsschlüssel nachmachen zu lassen?
Für eure Antworten schon mal vielen Dank!
Gruß,
timo



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  #2  
Alt 10.08.2008, 16:22
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Timo,

erst einmal ein Entschuldigung für die verspätete Antwort, aber ich war ein wenig im Urlaub. Nun aber zur Sache:

In der Regel werden 2 Paar Schlüssel mit Übergabe der Wohnung ausgehändigt. Hier scheint also alles konform zu sein.

Und wenn der Mieter mehr Schlüssel zu seiner Wohnung haben möchte, so muss er diese selber nachmachen lassen, den Vermieter darüber informieren und diese bei Auszug auch alle abgeben.

Soviel zur Theorie:
Die Problematik mit dem Sicherheitsschloss ist mir ehrlich gesagt ein wenig schleierhaft.
Das Schlüssel nummeriert und markiert sind um den richtigen Rohling zu finden ist mir bekannt, aber kann diese Nummer nicht ggf. über den Hersteller des Schlosses herausgefunden werden?
Unterlagen dazu sollten ja ggf. noch irgendwo beim Vermieter und vor allem bei einer Hausverwaltung auffindbar sein.

Warst du denn schon einmal bei einem Schlüsseldienst und konnte dir dieser nicht weiterhelfen?

Denn wer in diesem - ich sage mal "verzwickten Fall" die Kosten zu tragen hat kann ich dir leider nicht sagen.

Wenn dir das Anliegen so viel bedeutet, dann kann ich dir eigentlich nur raten ggf. einen Mietrecht Anwalt hinzuzuziehen. Vielleicht kann der dir weiterhelfen, ggf. schon mit einer kostenlosen telefonischen Aussage, damit du zumindest eine Tendenz hast, ob du im Recht bist oder nicht.

Es wäre schön, wenn du mich auf dem Laufenden hälst.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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  #3  
Alt 12.08.2008, 11:55
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Diese Antwort von Timo123 erreichte uns noch per E-Mail:
-------------------------


Hallo,

vielen Dank für die Antwort!
Das Problem hat sich mittlerweile jedoch geklärt. Bisher hatten mir alle Schlüsseldienste gesagt, dass sie den Schlüssel nicht einfach so nachmachen könnten, denn dazu sei eine Sicherheitskarte notwendig. Ich habe daraufhin nun sämtliche Schlüsseldienste abgeklappert bis ich einen gefunden hab, der ihn mir nachmachen konnte. Also war dafür gar keine Karte notwendig, sondern, wie du schon angemerkt hast, einfach nur der passende Rohling.
Somit muss ich mich also erst gar nicht mit dem Vermieter um die Kosten streiten bzw. einen Anwalt hinzuziehen. Es wundert mich nur, dass so viele Schlüsseldienste keine Ahnung von ihrem eigentlichen Metier haben....
Also nochmals vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Viele Grüße
Timo
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  #4  
Alt 12.08.2008, 11:56
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Das freut mich, dass sich dann ja noch alles geklärt hat.

Sollten bei dir noch weitere Rückfragen bestehen, so stehen wir dir gerne wieder zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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