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Reinigung der Zuwegung zu den Häuser

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 23.10.2012, 17:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Beiträge: 1
Böse Reinigung der Zuwegung zu den Häuser

Es geht mir generell darum,. ob die Zuwegung zu den einzelnen Häuser durch die Mieter von Laub zu befreien ist; weil sonst bei Regen eine erhöhte Unfallgefahr gegeben ist.
In 3 Häusern ( a` 6 Mietparteien ) klappt die Laubbeseitigung anstandslos.
Leider in einem Haus ( hat mehr Laubanteil) ist diese Beseitigung echt problematisch - unzureichend .
Leider steht in der Hausordnung nichts darüber geschrieben.
Kann diese Sache nicht ähnlich wie die Beseitigung von Eis und Schnee gehandhabt werden - oder soll der Vermieter dies als Ergänzung in die Hausordnung mit übertragen.
Bitte mal mir rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen !
MfG. Kutimann



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  #2  
Alt 23.10.2012, 18:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: ´Reinigung der Zuwegung zu den Häuser

Zitat:
Bitte mal mir rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen !
Da sind Sie außen vor, denn das ist einzig eine Angelegenheit Ihres Vermieters. Dieser ist in der Pflicht für geräumte Wege zu sorgen. Diese Pflicht kann er aber mietvertraglich auf die betreffenden Mieter umlegen, vorausgesetzt dieses ist z.B. so in der Hausordnung festgelegt.

Eine Ergänzung in einer bestehenden Hausordnung müsste aber von den Mietern akzeptiert werden. Und das könnte der Knackpunkt sein.
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