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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Wohnung in einem 8 Parteien Haus.Dort steht unter anderem zur Regel,das man alle 3 Wochen den Hausflur und Treppenhaus putzen muss.Nun bin ich aber aufgrund hoher Lärmbelästigung von den Nachbarn seit Anfang November nicht mehr in der Wohnung gewesen und habe zum 1.1 gekündigt,ziehe aber schon Mitte Dezember aus.Nun haben die Nachbarn einen Freund angesprochen das ich mal wieder den Flur säubern soll.Können die das von mir fordern,obwohl ich nie da bin und den Flur somit gar nicht mitbenutze?Und was kann passieren,wenn ich es nicht tue?? |
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#2
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Halo Mullemauz,
solange das Vertragsverhältnis besteht, hast du auch deinen Rechten und Pflichten gemäß des Mietvertrags und der Hausordnung nachzukommen. Was passieren kann, wenn du es nicht tust: ggf. wird eine Reinigungsfirma oder Reinigungskraft beauftragt, die dir die Arbeit abnimmt. Natürlich auf deine Kosten. Hier empfehle ich nochmals ganz genau die Bestimmungen im Mietvertrag und ggf. der Hausordnung zu überprüfen! Lieben Gruß, Mietrecht Einfach
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Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Reinigung des Wasserrohres in gemietetem Haus | leogetz | Reparaturen und Modernisierung | 2 | 13.03.2009 11:17 |