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Renovierung bei Auszug - Tapezieren und Streichen?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 17.01.2011, 13:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2011
Beiträge: 6
Standard Renovierung bei Auszug - Tapezieren und Streichen?

Hallo zusammen,brauche dringend euren Rat.

Möchte nach 5 Jahren ausziehn,ich habe die Wohnung quasi als Müllhalde übernommen ,will heissen mitten in der Modernisierungsphase.
Das Wc ,Wanne und Waschbecken wurden erst am Tag des Einzugs montiert.
Alles voller Baumaterialien.
Muss dazu sagen habe die Wohnung incl. alter Teppiche und Tapeten übernommen.
jetzt steht im Mietvertrag,das ich bei Auszug folgende Leistung zu erbringen habe:

Abreissen aller Wand-und Deckenverkleidungen,neues tapezieren aller Deckenflächen und streichen in weiss.

Ist das so rechtens,kann der Vermieter das verlangen??
Vielen Dank für eure Tips
gruss heinz



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  #2  
Alt 17.01.2011, 21:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Renovierung bei Auszug - Tapezieren und Streichen?

Wenn Sie die Wand- und Deckenverkleidungen selbst eingebaut oder vom Vormieter übernommen haben, dann sind Sie beim Auszug zum "Rückbau" verpflichtet.

Wenn in Ihrem Einzugsprotokoll diese Dinge nicht aufgeführt sind, dann haben Sie wirklich Pech.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...baupflicht.htm
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  #3  
Alt 17.01.2011, 21:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2011
Beiträge: 6
Standard AW: Renovierung bei Auszug - Tapezieren und Streichen?

Danke für Antwort, das mit dem Rückbau leuchtet mir ein,aber alle Deckenflächen neu tapezieren und streichen leuchtet mir nicht ein

Ich muss noch erwähnen das es sich bei den genannten Decken-und Wandverkleidungen um Rauhfaser handelt.

Geändert von mondeoheinz (17.01.2011 um 21:20 Uhr)
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  #4  
Alt 18.01.2011, 09:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Renovierung bei Auszug - Tapezieren und Streichen?

Raufaser muss natürlich nicht entfernt werden, die kann problemlos mehrmals überstrichen werden. Der Rückbau betrifft einzig Wand- und Deckenpaneele, o.ä. und vom Mieter eingebrachte Einbauten sowie Bodenbeläge.
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  #5  
Alt 18.01.2011, 09:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2011
Beiträge: 6
Standard AW: Renovierung bei Auszug - Tapezieren und Streichen?

Der Vermieter meint aber jetzt schon und so steht es auch im Mietvertrag als Nachsatz von ihm eingebracht: Alle Wände sind Tapetenfrei zu hinterlassen,Löcher und sonstiges zuspachteln,da die Deckentapete schon zu oft gestrichen wurde,und da eine gleichmässige Körnung nicht mehr zu erkennen ist,ist diese zu entfernen ,neu zu tapezieren und weiss zu streichen.
Und da ist meine Frage ob ich das obwohl es im Mietvertrag steht machen muss,da ja lt. später verabschiedeten Gesetzen einige Sachen nicht mehr erbracht werden müssen.
Zumal ich dafür ja auch eine nicht unerhebliche Summe aufwenden müsste.

gruss heinz
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  #6  
Alt 18.01.2011, 12:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Renovierung bei Auszug - Tapezieren und Streichen?

http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...opic_id=14837&
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