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Rückzahlung Kaution, nachdem Partner ausgezogen ist

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.09.2012, 21:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2012
Beiträge: 2
Standard Rückzahlung Kaution, nachdem Partner ausgezogen ist

Hallo,

mein Partner und ich haben uns getrennt und er ist ausgezogen. Wir haben den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, den er jetzt beim Vermieter gekündigt hat.
Nun will er die Hälfte der hinterlegten Kaution zurück. Wer hat nun die Zahlung zu leisten - der Vermieter oder ich?

Für eine schnelle Rückmeldung oder Tipps wäre ich super dankbar!



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  #2  
Alt 30.09.2012, 09:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Rückzahlung Kaution, nachdem Partner ausgezogen ist

Ihr Partner konnte zwar ausziehen, aber er konnte den Mietvertrag nicht alleine kündigen. Machen Sie dem Vermieter klar, dass er einen großen Fehler gemacht hat, in dem er der Kündigung zugestimmt hat.

Oder waren Sie damit einverstanden? Dann sieht die Sache natürlich ganz anders aus. Aber von welcher Rückzahlung der Kaution reden Sie? Die Kaution ist in erster Linie eine Mietsicherheit für den Vermieter und wurde für die Wohnung und nicht für die darin wohnenden Mieter hinterlegt.

Und wenn Sie die Angelegenheit von dieser Seite betrachten, müssten Sie erkennen, dass das kein mietrechtliches, sondern ein zivilrechtliches Problem ist.
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  #3  
Alt 30.09.2012, 10:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Rückzahlung Kaution, nachdem Partner ausgezogen ist

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Ihr Partner konnte zwar ausziehen, aber er konnte den Mietvertrag nicht alleine kündigen. Machen Sie dem Vermieter klar, dass er einen großen Fehler gemacht hat, in dem er der Kündigung zugestimmt hat.

Oder waren Sie damit einverstanden? Dann sieht die Sache natürlich ganz anders aus. Aber von welcher Rückzahlung der Kaution reden Sie? Die Kaution ist in erster Linie eine Mietsicherheit für den Vermieter und wurde für die Wohnung und nicht für die darin wohnenden Mieter hinterlegt.

Und wenn Sie die Angelegenheit von dieser Seite betrachten, müssten Sie erkennen, dass das kein mietrechtliches, sondern ein zivilrechtliches Problem ist.
Danke, Regenmacher.

So ähnlich habe ich mir das schon gedacht, aber Ihre Antwort bestärkt mich darin nochmal!
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  #4  
Alt 01.10.2012, 11:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Rückzahlung Kaution, nachdem Partner ausgezogen ist

Zitat:
Wir haben den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, den er jetzt beim Vermieter gekündigt hat.
Die Kündigung ist schlicht und ergreifend unwirksam. Folglich gibt es auch keinen Anspruch auf Auszahlung der Kaution.
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Stichworte
kaution, kündigung, mietkaution, rückzahlung


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