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Rückzahlung Mietkaution

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 09.08.2012, 15:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.08.2012
Beiträge: 2
Standard Rückzahlung Mietkaution

Mein Ex-Vermieter hat nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Auszug jetzt Forderungen geltend gemacht und verweigert die Rückzahlung der Kaution. Ist das berechtigt? Bei der Wohungsübergabe wurde kein Übergabeprotokoll erstellt! Wer weiß eine Antwort?



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  #2  
Alt 09.08.2012, 15:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Rückzahlung Mietkaution

Welcher Art sind die Forderungen?
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  #3  
Alt 09.08.2012, 15:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.08.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Rückzahlung Mietkaution

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Welcher Art sind die Forderungen?
Forderungen aus Reinigung! Fensterwurden durch eine Firma geputzt, Boden poliert, Putzfrau wurde nochmal beauftragt, Duschkabine mußte ausgewechselt werden etc. Bei der Übergabe hat er sich nicht geäußert über irgendwelche Mängel. Die Rechnung der neue Duschkabeine ist 4 Monate vor meinem Auszug datiert..!!!
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  #4  
Alt 09.08.2012, 20:15
Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 65
Standard AW: Rückzahlung Mietkaution

Zitat:
Zitat von Berti Beitrag anzeigen
........ Die Rechnung der neue Duschkabeine ist 4 Monate vor meinem Auszug datiert..!!!
da würde ich mal den vermieter fragen ob er bock hat auf eine anzeige wegen betrug.....
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 13.08.2012, 14:14
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Rückzahlung Mietkaution

Hier können Sie auch noch einmal nachlesen, welche Gegenforderungen der Vermieter mit der Mietkaution verrechnen darf: Mietkaution Rückzahlung - Gegenforderungen des Vermieters


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