|
Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Schlüssel für Pflegedienst
Hallo,
Ich habe auf der Homepage über Schlüssel folgendes gelesen: " zwei komplette Sätze plus Schlüssel für jedes weitere Familienmitglied mit Ausnahme von Kleinkindern. Grundsätzlich ist also die Anzahl der Bewohner ausschlaggebend, was die Zahl der Schlüssel betrifft. Wenn allerdings regelmäßig ein Pflegedienst kommt, eine Tagesmutter, Babysitter oder auch Putzhilfen, können weitere Schlüssel verlangt werden. " Ich wohne alleine und habe zwei Sätze erhalten. Zu mir kommt aber regelmäßig der Pflegedienst. Ich möchte nun gerne noch einen Satz, da ja ein Satz beim Pflegedienst ist. Wer muss für diese Schlüssel die Kosten übernehmen? Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von speedy_manu (29.10.2013 um 16:46 Uhr) |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Schlüssel für Pflegedienst
Für jeden erwachsenen Mieter muss ein Schlüssel übergeben werden. Da Sie ja bereits an den Pflegedienst den zweiten Schlüssel gegeben haben, ist jeder weitere Schlüssel von Ihnen zu bezahlen.
Wenn das Haus keine Schließanlage besitzt, macht jeder Schlüsseldienst für kleines Geld Duplikate. Sie sollten aber den Vermieter über die neue Zahl der Schlüssel informieren. |
#3
|
|||
|
|||
AW: Schlüssel für Pflegedienst
Zitat:
|
#4
|
|||
|
|||
AW: Schlüssel für Pflegedienst
Zitat:
3. Kann ich auch für meine Putzhilfe einen zusätzlichen Schlüssel bekommen? Ja. Sie dürfen so viele Schlüssel verlangen, wie Sie benötigen. Brauchen Sie für eine Reinigungskraft, eine Tagesmutter oder den Zeitungsboten weitere Schlüssel, können Sie diese vom Vermieter verlangen (Amtsgericht Karlsruhe, Az. 12 C 319/95; Amtsgericht Berlin-Wedding, Az. 2 C 332/85). Das gilt auch, wenn der Zusatzbedarf erst nach dem Einzug entsteht. Die Kosten für nachträgliche zusätzliche Schlüssel trägt aber der Mieter. Sie dürfen die gewünschten Zusatzschlüssel auch selbst nachmachen lassen. (Wohnungsschlüssel - Schlüsselfragen - Meldung - Stiftung Warentest) |
#5
|
|||
|
|||
AW: Schlüssel für Pflegedienst
Zitat:
Grüße, Becks |
|
Stichworte |
pflegebedürftigkeit, schlüssel, wohnungsschlüssel |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Schlüssel für den Vermieter? | DMieter | Rechte und Pflichten | 4 | 10.11.2011 15:42 |
Defekte Schlüssel - wer zahlt? | Sunshine | Rechte und Pflichten | 1 | 12.09.2011 07:28 |
Anzahl Schlüssel | tess | Rechte und Pflichten | 2 | 17.11.2010 09:52 |
Schlüssel - Auf wieviele Schlüssel hat der Mieter Anspruch? | Jennek | Rechte und Pflichten | 1 | 07.01.2010 23:48 |
Schlüssel abgebrochen | oscha | Mietrecht allgemein | 1 | 12.11.2009 17:11 |