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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Hallo,
Ich habe auf der Homepage über Schlüssel folgendes gelesen: " zwei komplette Sätze plus Schlüssel für jedes weitere Familienmitglied mit Ausnahme von Kleinkindern. Grundsätzlich ist also die Anzahl der Bewohner ausschlaggebend, was die Zahl der Schlüssel betrifft. Wenn allerdings regelmäßig ein Pflegedienst kommt, eine Tagesmutter, Babysitter oder auch Putzhilfen, können weitere Schlüssel verlangt werden. " Ich wohne alleine und habe zwei Sätze erhalten. Zu mir kommt aber regelmäßig der Pflegedienst. Ich möchte nun gerne noch einen Satz, da ja ein Satz beim Pflegedienst ist. Wer muss für diese Schlüssel die Kosten übernehmen? Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von speedy_manu (29.10.2013 um 17:46 Uhr) |
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#2
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Für jeden erwachsenen Mieter muss ein Schlüssel übergeben werden. Da Sie ja bereits an den Pflegedienst den zweiten Schlüssel gegeben haben, ist jeder weitere Schlüssel von Ihnen zu bezahlen.
Wenn das Haus keine Schließanlage besitzt, macht jeder Schlüsseldienst für kleines Geld Duplikate. Sie sollten aber den Vermieter über die neue Zahl der Schlüssel informieren. |
#3
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#4
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3. Kann ich auch für meine Putzhilfe einen zusätzlichen Schlüssel bekommen? Ja. Sie dürfen so viele Schlüssel verlangen, wie Sie benötigen. Brauchen Sie für eine Reinigungskraft, eine Tagesmutter oder den Zeitungsboten weitere Schlüssel, können Sie diese vom Vermieter verlangen (Amtsgericht Karlsruhe, Az. 12 C 319/95; Amtsgericht Berlin-Wedding, Az. 2 C 332/85). Das gilt auch, wenn der Zusatzbedarf erst nach dem Einzug entsteht. Die Kosten für nachträgliche zusätzliche Schlüssel trägt aber der Mieter. Sie dürfen die gewünschten Zusatzschlüssel auch selbst nachmachen lassen. (Wohnungsschlüssel - Schlüsselfragen - Meldung - Stiftung Warentest) |
#5
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Grüße, Becks |
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Stichworte |
pflegebedürftigkeit, schlüssel, wohnungsschlüssel |
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