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Schlüssel für Pflegedienst

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.10.2013, 16:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2013
Beiträge: 1
Standard Schlüssel für Pflegedienst

Hallo,

Ich habe auf der Homepage über Schlüssel folgendes gelesen:

" zwei komplette Sätze plus Schlüssel für jedes weitere Familienmitglied mit Ausnahme von Kleinkindern. Grundsätzlich ist also die Anzahl der Bewohner ausschlaggebend, was die Zahl der Schlüssel betrifft. Wenn allerdings regelmäßig ein Pflegedienst kommt, eine Tagesmutter, Babysitter oder auch Putzhilfen, können weitere Schlüssel verlangt werden. "

Ich wohne alleine und habe zwei Sätze erhalten. Zu mir kommt aber regelmäßig der Pflegedienst. Ich möchte nun gerne noch einen Satz, da ja ein Satz beim Pflegedienst ist. Wer muss für diese Schlüssel die Kosten übernehmen?



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Geändert von speedy_manu (29.10.2013 um 16:46 Uhr)
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  #2  
Alt 29.10.2013, 17:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schlüssel für Pflegedienst

Für jeden erwachsenen Mieter muss ein Schlüssel übergeben werden. Da Sie ja bereits an den Pflegedienst den zweiten Schlüssel gegeben haben, ist jeder weitere Schlüssel von Ihnen zu bezahlen.

Wenn das Haus keine Schließanlage besitzt, macht jeder Schlüsseldienst für kleines Geld Duplikate. Sie sollten aber den Vermieter über die neue Zahl der Schlüssel informieren.
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  #3  
Alt 29.10.2013, 19:37
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Schlüssel für Pflegedienst

Zitat:
Wer muss für diese Schlüssel die Kosten übernehmen?
Der Vermieter, wenn es sich um einen Pflegedienst handelt.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.10.2013, 08:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schlüssel für Pflegedienst

Zitat:
Der Vermieter
Woher stammt die Erkenntnis? Laut TE hat sie als Einzelperson beim Einzug 2 Schlüsselsets erhalten, das reicht also auch für den Pflegedienst. Weitere Schlüssel gehen zu Lasten der Mieterin.

3. Kann ich auch für meine Putzhilfe einen zusätzlichen Schlüssel bekommen?

Ja. Sie dürfen so viele Schlüssel verlangen, wie Sie benötigen. Brauchen Sie für eine Reinigungskraft, eine Tagesmutter oder den Zeitungsboten weitere Schlüssel, können Sie diese vom Vermieter verlangen (Amtsgericht Karlsruhe, Az. 12 C 319/95; Amtsgericht Berlin-Wedding, Az. 2 C 332/85). Das gilt auch, wenn der Zusatzbedarf erst nach dem Einzug entsteht.

Die Kosten für nachträgliche zusätzliche Schlüssel trägt aber der Mieter. Sie dürfen die gewünschten Zusatzschlüssel auch selbst nachmachen lassen.

(Wohnungsschlüssel - Schlüsselfragen - Meldung - Stiftung Warentest)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 29.11.2013, 14:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2013
Beiträge: 6
Standard AW: Schlüssel für Pflegedienst

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Für jeden erwachsenen Mieter muss ein Schlüssel übergeben werden. Da Sie ja bereits an den Pflegedienst den zweiten Schlüssel gegeben haben, ist jeder weitere Schlüssel von Ihnen zu bezahlen.

Wenn das Haus keine Schließanlage besitzt, macht jeder Schlüsseldienst für kleines Geld Duplikate. Sie sollten aber den Vermieter über die neue Zahl der Schlüssel informieren.
Danke für die ausführliche Erklärung.

Grüße,
Becks
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Antwort

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Stichworte
pflegebedürftigkeit, schlüssel, wohnungsschlüssel


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