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Stellplatz - Gewohnheitsrecht im Mietrecht?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 13.06.2009, 13:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 12
Standard Stellplatz - Gewohnheitsrecht im Mietrecht?

Es geht nochmal um unseren neuen Vermieter.

Wir stehen seit über 4 Jahren(andere Mieter über 8) auf unserem Stellplatz.
Unser alter Vermieter hatte uns das erlaubt.
Deshalb haben wir nicht extra etwas schriftliches dazu.

Unser neuer VM verbietet uns das abstellen auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen und will uns abschleppen lassen.
Die Stellplätze sind einzig und allein für dieses Mietshaus gebaut worden.

Greift hier das Gewohnheitsrecht?

Zweite Frage: Kann mann eine Schwangere im 7ten Monat frißtlos die Wohnung kündigen?
Wer soll denn innerhalb von 2 Wochen eine neue Wohnung finden.



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  #2  
Alt 15.06.2009, 11:57
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Stellplatz - Gewohnheitsrecht im Mietrecht?

Hallo keslor,

Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht leider (vermutlich, oder so gut wie) garnicht. Der Grund liegt darin, dass für alle vermieteten Objekte oder zusätzliche Einrichtungen wie Garage, Parkplatz, Abstellraum, Stellplatz etc. Regelungen im Mietvertrag getroffen werden.

Ist eine Einrichtung nicht Bestandteil des Mietvertrags, besteht auch kein Anspruch auf diese durch den Mieter. Hier ist den Regelungen im Mietvertrag leider strikt Folge zu leisten, da dieser eine beidseitige Willenserklärung darstellt.

Wobei ich nicht verstehen kann, dass ein Vermieter die Nutzung der eigenen Parkplätze verbietet, wenn diese denn nicht anderweitig genutzt werden sollen - aber das Recht hat er, wenn diese nicht Bestandteil des Mietvertrags sind.

Zu deiner zweiten Frage:
Eine fristlose Kündigung durch den Vermieter ist generell möglich, wenn ein Vertragsbruch vorliegt, z.B. bei Verzug der Mietzahlungen. Hierbei gibt es dennoch gewisse Härteregelungen, z.B. bei Schwangerschaft oder Drohung der Obdachlosigkeit. Hier kann eine Fristverlängerung zur Räumung der Wohnung beantragt werden. Dies kannst du gerne auch nochmal in den Tipps zur Kündigung nachlesen: Tipps zur Kündigung

Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


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  #3  
Alt 15.06.2009, 13:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 12
Standard AW: Stellplatz - Gewohnheitsrecht im Mietrecht?

Mündliche Vereinbarungen zählen doch auch oder nicht?

Ein mündlicher Mietvertrag zählt ja auch.

Der neue VM kann sich ja bei dem alten VM die Bestätigung geben lassen über die Stellplätze.
Das tut der neue VM aber nicht.Warum bietet er uns nicht an die Stellplätze zu mieten?

Bei dem neuen Mieter muss sich es um eine Fondgesellschaft handeln.

Auf jeden Fall will er alle Mieter irgendwie raus haben.
Es besteht aber kein Eigenbedarf!

Er hat das Haus für ca. 6000 € ersteigert incl. einer Grundschuld von ca. 145.000€.
Jetzt baut er einen Zaun, Tor, Abstellraum, Schuppen.
Und dann wird er es Gewinnbringend wieder veräußern.
Dafür scheint er keiner Mieter zu brauchen und auch keine Miete.
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  #4  
Alt 15.06.2009, 16:05
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Stellplatz - Gewohnheitsrecht im Mietrecht?

Hallo keslor,

im Bezug auf die mündlichen Vereinbarungen hast du natürlich nicht unrecht. Leider sind sie immer nur nicht so stichhaltig, wie schriftliche.

Wenn alle Vermieter im Haus das gleiche Problem haben, dann setzt Euch doch vielleicht mal mit dem Mieterbund auseinander, wie genau die Rechtslage bei mündlichen Vereinbarungen und Vermieterwechsel ist. Denn ich bin mir nicht sicher, ob ein neuer Vermieter auch mündliche Vereinbarungen, die mit ihm nicht getroffen wurden, einzuhalten hat. Und ich denke das ist der Knackpunkt!

Ich wünsche viel Erfolg und hoffe ein wenig geholfen zu haben. Wir würden uns freuen, wenn du uns mitteilst, wie es in deinem Sachverhalt weitergegangen ist.


Freundliche Grüße


Mietrecht Einfach
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