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Trennung Terrasse zum Garten bei Mitbenutzungsrecht

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.08.2013, 12:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2013
Beiträge: 1
Standard Trennung Terrasse zum Garten bei Mitbenutzungsrecht

Hallo,
ist mein Vermieter verpflichtet, meine Terrasse zu dem Garten mit Mitbenutzungsrecht hin durch einen Zaun o. ä. abzugrenzen? Sonst können die anderen Mieter ja ohne weiteres auf meine Terrasse gehen. Oder muss ich selber einen solchen Zaun aufstellen?
Grüße
Lisbeth



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  #2  
Alt 28.08.2013, 13:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Trennung Terrasse zum Garten bei Mitbenutzungsrecht

Zitat:
ist mein Vermieter verpflichtet..........Mitbenutzungsrecht hin durch einen Zaun o. ä. abzugrenzen?
Nein!

Zitat:
Oder muss ich selber einen solchen Zaun aufstellen?
Nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter. Und diese Genehmigung sollte man sich schriftlich geben lassen.
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  #3  
Alt 29.08.2013, 10:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Trennung Terrasse zum Garten bei Mitbenutzungsrecht

Zitat:
Zitat von Lisbeth Beitrag anzeigen
Hallo,
ist mein Vermieter verpflichtet, meine Terrasse zu dem Garten mit Mitbenutzungsrecht hin durch einen Zaun o. ä. abzugrenzen? Sonst können die anderen Mieter ja ohne weiteres auf meine Terrasse gehen. Oder muss ich selber einen solchen Zaun aufstellen?
Grüße
Lisbeth
Ja was denn nun? Meine Terrasse, sprich mit gemietet, oder nur Mitbenutzungsrecht?

Bei ersterem hat außer Ihnen keiner was auf der Terrasse zu suchen. Wenn Sie eine Abgrenzung wünschen müßten Sie sie auch selbst zahlen. Sofern der Vermieter das genehmigt.

Bei Mitbenutzungsrecht dürfen Sie und allen anderen Mieter die Terrasse lediglich mit benutzen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.02.2022, 14:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2022
Beiträge: 2
Standard AW: naturzaun

Zitat:
Zitat von Lisbeth Beitrag anzeigen
Hallo,
ist mein Vermieter verpflichtet, meine Terrasse zu dem Garten mit Mitbenutzungsrecht hin durch einen Zaun o. ä. abzugrenzen? option wählen Sie einen Holzzaun Katalog aus dem Link. Sonst können die anderen Mieter ja ohne weiteres auf meine Terrasse gehen. Oder muss ich selber einen solchen Zaun aufstellen?
Grüße
Lisbeth


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Stichworte
garten, mitbenutzung, terrasse, zaun

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