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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Hallo zusammen,ich habe da eine Frage.Ich bin letztes Jahr in ein grosses Haus auf 2 Etage eingezogen in dem ich ein Zimmer gemietet habe mit gemeinschaftsbad-und Küche.Alles per Mietvertrag.Heute hat mich meine Vermieterin angesprochen,ob ich auch Besuch bekommen würde.Ich hab natürlich mit ja geantwortet,weil es für mich natürlich ist,dass mal Bekannte auf einen Kaffe vorbei kommen,oder auch mal jemand über Nacht bleibt.Sie fragte auch nach weiblichen Bekannten,auch dies bejate ich.
Sie sagte mir daraufhin,dass ab sofort jeder Besuch in dem Haus untersagt wäre,vor allem von weiblichen Besuchern,da IHR Haus ja kein Bordell sei. Meine Frage ist die: Darf meine Vermieterin so etwas überhaupt verbieten,dass jemand Besuch bekommt und der Besuch vielleicht auch mal über Nacht bleiben tut? |
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#2
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Bis zum Jahre 1969 hätte sie es verbieten können, weil es da den Kuppeleiparagraphen noch gab. Aber heute ist diese Einstellung mehr als weltfremd.
Kuppelei Und Besuch (auch weiblichen) dürften Sie bis zu 6 Wochen am Stück empfangen. |
#3
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vielen lieben Dank für die schnelle Antwort
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#4
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Nutzen Sie Google mit dem Suchwort Besuchsrecht Mietwohnung.
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#5
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Oder schauen Sie einfach hier:
Besuch und Besuchsrecht Hausrecht und Hausfriedensbruch Mietrecht Einfach
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Stichworte |
besuch, besuchsrecht, hausrecht |
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