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Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.11.2012, 15:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2012
Beiträge: 3
Standard Verbot von Besuchern

Hallo zusammen,ich habe da eine Frage.Ich bin letztes Jahr in ein grosses Haus auf 2 Etage eingezogen in dem ich ein Zimmer gemietet habe mit gemeinschaftsbad-und Küche.Alles per Mietvertrag.Heute hat mich meine Vermieterin angesprochen,ob ich auch Besuch bekommen würde.Ich hab natürlich mit ja geantwortet,weil es für mich natürlich ist,dass mal Bekannte auf einen Kaffe vorbei kommen,oder auch mal jemand über Nacht bleibt.Sie fragte auch nach weiblichen Bekannten,auch dies bejate ich.
Sie sagte mir daraufhin,dass ab sofort jeder Besuch in dem Haus untersagt wäre,vor allem von weiblichen Besuchern,da IHR Haus ja kein Bordell sei.
Meine Frage ist die: Darf meine Vermieterin so etwas überhaupt verbieten,dass jemand Besuch bekommt und der Besuch vielleicht auch mal über Nacht bleiben tut?



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  #2  
Alt 21.11.2012, 15:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Verbot von Besuchern

Bis zum Jahre 1969 hätte sie es verbieten können, weil es da den Kuppeleiparagraphen noch gab. Aber heute ist diese Einstellung mehr als weltfremd.

Kuppelei

Und Besuch (auch weiblichen) dürften Sie bis zu 6 Wochen am Stück empfangen.
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  #3  
Alt 21.11.2012, 16:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Verbot von Besuchern

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort
Wissen Sie vielleicht wo ich das ganze für meine Vermieterin rauskopieren kann;damit die Dame das schriftlich hat und nicht wieder schreiend bei mir vor der Tür steht?Wäre superlieb
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  #4  
Alt 21.11.2012, 17:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Verbot von Besuchern

Nutzen Sie Google mit dem Suchwort Besuchsrecht Mietwohnung.
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  #5  
Alt 23.11.2012, 13:46
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Verbot von Besuchern

Oder schauen Sie einfach hier:
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