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Vermieter behält Kaution seit 10 Monaten ein.

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 13.08.2012, 13:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2012
Beiträge: 2
Standard Vermieter behält Kaution seit 10 Monaten ein.

Die Übergabe war wie gesagt vor 10 Monaten

Im Protokoll sind ein Defektes WC (Schüssel abgesplittert) und ein defekter Unterschrank in der Küche festgehalten.

Auf meine mehrfache Aufforderungen per Email die Abrechnung fertig zu machen redet sich der Vermieter immer wieder raus, indem er zusätzliche Schäden erwähnt und mit den Nebenkosten würde ich ohne hin noch einen "erheblichen Betrag" nachzahlen müssen wenn er die Abrechnung denn anfertigen würde.

Dies scheint mir doch sehr unwarscheinlich und verdächtige ihn natürlich einfach dauerhaft mit Gewinn die gesamte Kaution einzubehalten.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass nach diesem langen Zeitraum der Vermieter überhaupt garkeine Forderungen mehr stellen darf und ich die gesamte Kaution einfordern darf?

bzw es angemessen wäre ihn zur Überweisung eines Teilbetrages (Kaution abzügl geschätzer Kosten für die rechtmäßigen Reparaturen) aufzufordern, wenn er die Geltendmachung der gesamten Kaution verhindern will?

vielen Dank fürs Lesen und Antworten.

cliffs
-Übergabe vor 10 Monaten
-Protokoll halt geringe Schäden fest
-Vermieter verweigert Rückzahlung und Abrechnung



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  #2  
Alt 14.08.2012, 10:52
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vermieter behält Kaution seit 10 Monaten ein.

Hallo,

bitte lesen Sie sich hier einmal ein. Dort sollten Sie eigentlich alle Antworten zum Thema Rückzahlung der Mietkaution finden:
Mietkaution Rückzahlung - neues Mietrecht einfach erklärt


Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 14.08.2012, 15:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Vermieter behält Kaution seit 10 Monaten ein.

Habe mich mit dem Text beschäftigt, aber werde nicht schlau daraus. Verstehe natürlich, dass Eigenbemühung die Grundlage sein sollte. Aber es ist einfach nicht mein Gebiet und bin kurz davor einfach aufzugeben.

Für simple Handlungsanweisungen wäre ich sehr dankbar und würde das auch gerne mit einer Stunde Ernährungs- und Kraftsportberatung (kein Bodybuilding) vergüten.

Setze ich ihn in Verzug? geht das ohne zuvorige Abrechnung?

Habe ich ihn mit meinen Emails bereits in Verzug gesetz? (Aufforderung innerhalb einer Woche zu zahlen)

Kann ich direkt zum Inkassobüro oder Anwalt gehen oder zahl ich dann am Ende noch dafür weil ich irgendendwas nicht beachtet habe?

Hoffe das ist nicht zuviel gefragt

Liebe Grüße

Thomas
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  #4  
Alt 14.08.2012, 17:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter behält Kaution seit 10 Monaten ein.

Zitat:
Habe ich ihn mit meinen Emails bereits in Verzug gesetz? (Aufforderung innerhalb einer Woche zu zahlen)
Da hätten Sie genau so gut Rauchzeichen geben können, denn der Zugang Ihrer Mails dürfte nicht beweisbar sein.

Und hier noch etwas zur Kaution:

Rückzahlung der Mieterkaution
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 28.09.2012, 11:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.09.2012
Beiträge: 5
Standard AW: Vermieter behält Kaution seit 10 Monaten ein.

Zitat:
Zitat von thomas neugebauer Beitrag anzeigen
Auf meine mehrfache Aufforderungen per Email.....
Hallo Cliffs,

per Email macht man sowas gar nicht.

Einschreiben mit Rückschein !

liebe Grüsse

Saskia
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Antwort

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Stichworte
abrechnung, frist, kaution, mietkaution, protokoll, rückzahlung


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